Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag

PAF: Beim Thema Glücksspielstaatsvertrag ist das letzte Wort noch nicht gesprochen

Finnischer Wettanbieter PAF.fi setzt auf Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts

Berlin 13. Dezember 2005. Heute hat eine Ländermehrheit von 15 Bundesländern den neuen Staatsvertrag zum Lotteriewesen bestätigt. Damit soll das Glücksspielmonopol des deutschen Staates für die nächsten vier Jahre gesichert werden.

Der finnische Wettanbieter PAF.fi kritisiert den neuen Gesetzentwurf: „Der neue Staatsvertrags soll ein nicht-zukunftsfähiges Staatsmonopol für weitere vier Jahre am Leben erhalten. Mit der Entscheidung ignorieren die Landesregierungen nicht nur die europäische Realität eines gemeinsamen Binnenmarktes, sondern handeln bewusst gegen geltendes europäisches Recht. Wir hoffen auf das kommende Urteil des europäischen Gerichtshofes im Falle Italien, dem sich dann auch die deutschen Landesregierungen nicht mehr verschließen können. Das letzte Wort ist unserer Meinung nach noch nicht gesprochen“, so Jan Patrick Svahnström, Marketingchef von PAF.

Über PAF:

Hinter der Abkürzung PAF verbirgt sich der åländische Geldautomatenverein (Ålands Penningautomatförening). Seit 1967 ist das Unternehmen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und betreibt mit Erlaubnis der åländischen Regierung Glücksspiel und Wetten auf Åland, an Bord von Schiffen und im Internet. 1999 hat das Unternehmen den Schritt ins Internet gewagt und beweist mit über 200.000 registrierten Kunden auch hier, dass der vernünftige Spaß am Spiel und Gemeinnützigkeit bestens zueinander passen: Der gesamte Unternehmensgewinn von PAF kommt ausschließlich wohltätigen Zwecken zu Gute.

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