Gericht bestätigt: Supermarktlotto in Bayern erlaubt

Verwaltungsgericht München bestätigt Rechtmäßigkeit der Lottovermittlung in bayerischen Supermärkten

Der gewerbliche Lottovermittler JAXX hat heute vor dem Verwaltungsgericht München mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern Erfolg gehabt. Die JAXX GmbH, eine Tochter der FLUXX AG und Betreiberin des JAXX Lottoservice, hatte beim Freistaat Bayern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt, um gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern Supermärkte und Tankstellen mit Vermittlungsstationen für Lotto auszustatten. Diese Bescheinigung wurde vom Innenministerium mit Verweis auf das bayerische Lotterierecht nicht erteilt. Die Münchener Verwaltungsrichter sahen dies anders: Der Lotteriestaatsvertrag und das Regionalisierungsabkommen zwischen den Bundesländern bieten eine einwandfreie rechtliche Grundlage für die stationäre Vermittlung von Lottoprodukten.

Damit hat erneut ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Lottovermittlung in Supermärkten und Tankstellen festgestellt. „Wir sind natürlich erfreut, aber nicht sonderlich überrascht über das Urteil“, so Stefan Hänel, Vorstand Finanzen, Recht und Personal bei der FLUXX AG. „Unsere Vermittlungstätigkeit fußt auf einer soliden rechtlichen Basis und wurde bereits durch verschiedene Gutachten, das Bundeskartellamt sowie richterliche Entscheidungen bestätigt. Erst durch die Blockadehaltung und Einschüchterungsversuche der bayerischen Lottogesellschaft gegenüber unseren Partnern sahen wir uns gezwungen, erneut den Rechtsweg einzuschlagen.“

FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker