Lotto Baden–Württemberg informiert: Sportwettenregulierung – cui bono?

Lotto-Geschäftsführerin Marion Caspers-Merk
Lotto-Geschäftsführerin Marion Caspers-Merk
Glücksspielregulierung ist in der Europäischen Union Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof so und fordert Kohärenz und Transparenz ein. Er respektiert dabei die unterschiedlichen ethischen und soziokulturellen Unterschiede der Mitgliedsstaaten sowie gewachsene Traditionen.1 Interessanterweise werden Länder wie Finnland, die alles im staatlichen Monopol regeln (Lotterien, Sportwetten und Automaten) – und damit konform mit europäischem Recht sind2 – kaum angegriffen. Die große Masse der Streitigkeiten vor dem EuGH wird von deutscher Seite oder von unternehmerischer Seite gegen die deutsche Gesetzgebung geführt. Warum ist das so und in welchem Interesse liegt dies?

Unzweifelhaft ist Deutschland in Europa der größte Markt und die föderale Regulierung und Gerichtsbarkeit bietet eine Fülle von Angriffspunkten für immer die gleichen spezialisierten Anwaltskanzleien. Es geht aber im Kern darum, einen grauen Markt für Anbieter ohne nationale Lizenz so lange wie möglich unreguliert zu halten.3 Einige der Anbieter geben vor, eine deutsche Lizenz für Sportwetten erwerben zu wollen. Sie sind bereits im Internet erfolgreich, halten sich allerdings bei ihrem Angebot in Deutschland weder an Jugendschutzvorschriften noch an Einsatzlimits oder das Verbot bestimmter hoch manipulativer Livewetten. So lange keine Lizenzen vergeben sind – so lange glauben sie sich sicher. Ich kenne keinen anderen Bereich in dem so lange ein klarer Verstoß gegen Gesetze geduldet wird. Dies lädt natürlich dazu ein, auch gegen das staatliche Lotteriemonopol oder Regelungen der Spielverordnung zu verstoßen.

Jetzt legt das Hessische Innenministerium nach und fordert ein Freigeben der Sportwettlizenzen.4 Es ist allerdings recht pikant, dass diejenige Behörde, die das Verfahren für alle regeln sollte und sich auch bei den Ländern um diese Aufgabe beworben hat, die Erhöhung der Zahl der Lizenzen ausruft. Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

Es ist ein Irrglaube, dass eine Aufsichtsstruktur, die bereits jetzt wenig durchsetzungsstark ist, einen völlig offenen Markt problemlos regulieren kann. Es ist auch empirisch nachgewiesen, dass eine Öffnung des Marktes illegale Anbieter nicht abhält. So lange es in Europa Steueroasen für Glücksspiel wie beispielsweise Malta gibt, so lange werden von dort aus auch Anbieter versuchen sich auf dem großen europäischen Markt zu etablieren. Wie könnte Abhilfe geschaffen werden? Dazu gibt es aus meiner Sicht drei Wege:

  1. Durchsetzung des Blockierens der IP-Adressen (ISP) und der Zahlungsströme („payment-blocking“) illegaler Anbieter.5
  2. Bündelung der Regulierung in einer zentralen Behörde mit Kompetenzen auch außerhalb des rein Juristischen.6
  3. Rückkehr zu einer kohärenten Regulierung im Monopol und Beendigung der Experimentierphase.

Vor dem Hintergrund meiner politischen Erfahrung ist der erste Weg mit politischem Druck machbar. Der zweite Weg ist steinig, wegen der Länderhoheit aber machbar. Der dritte Weg wäre denkbar, aber sicher kurzfristig nicht realisierbar. Die Wege sind also da, aber gibt es auch den hierzu nötigen politischen Willen?

Marion Caspers-Merk


1) Bspw. C-463/13 oder C-156/13.
2) Pressemitteilung der KOM, online unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1101_de.htm.
3) Für die Definition eines „illegalen Anbieters“ siehe Artikel 3, Punkt 5a der verabschiedeten und von Deutschland unterschriebenen EPAS-Konvention, online unter http://www.coe.int/de/web/conventions/search-on-treaties/….
4) Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 8. 10. 2015, online unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen….
5) In 13 Ländern der EU ist ISP-Blocking gesetzlich oder regulatorisch vorgesehen, in 14 Ländern Payment Blocking. In 17 EU-Ländern sind entweder ISP– und/oder Payment Blocking installiert. Siehe hierzu die Pressemitteilung der Federführung des DLTB vom 23. 9. 2015 online noch unter https://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/131562.html.
6) Beispielsweise in einer bundesweiten Glücksspielkommission, vorgeschlagen von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, online unter https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/uploads/media/Gluecksspielkommmission-3_01.pdf.