LOTTO Niedersachsen stellt Internetvertrieb ein

Hannover. Die Geschäftsführung von LOTTO Niedersachsen hat entschieden, den Internet-Spielbetrieb auch für Niedersachsen einzustellen. „Nach Prüfung und Würdigung der am 28. November 2006 bei unserer Gesellschaft eingegangenen Schließungsverfügung des Niedersächsischen Innenministeriums haben wir die Einstellung des Internetvertriebs beschlossen“ erklärt Dr. Christiane von Richthofen, Geschäftsführerin von LOTTO Niedersachsen.

Unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wird in dieser Schließungsverfügung LOTTO Niedersachsen aufgegeben, die Ausübung des gesamten Internetvertriebes einzustellen. „Um einen möglichen Entzug der Glücksspielkonzession zu verhindern und den Bestand des Unternehmens zu sichern, befolgen wir die Anweisung des Ministeriums“, so von Richthofen.

„Das Bundeskartellamt verlangt die bundesweite Öffnung des Internet, das Innenministerium die komplette Schließung. Egal was wir tun, wir machen es falsch. Wir können nicht zugleich der vom Innenministerium verfügten Schließung und der vom Bundeskartellamt verlangten Öffnung des Internetvertriebes nachkommen. Damit befinden wir uns in einer Pflichtenkollision, die auf unserer Ebene nicht gelöst werden kann. Es kann nicht sein, dass der Bund-Länder-Konflikt auf dem Rücken der Lottogesellschaften ausgetragen wird.“

Zur Klärung der Rechtslage wird LOTTO Niedersachsen deshalb noch heute gegen die sofortige Vollziehung der Schließungsverfügung klagen.

Das Niedersächsische Innenministerium geht in seiner Argumentation ganz wesentlich davon aus, dass LOTTO Niedersachsen sein Internetangebot bundesweit anbietet. Allerdings hatte LOTTO Niedersachsen sich bereits am vergangenen Freitag, 24. November 2006, entschlossen, auf die Ausweitung des Internetvertriebs über die Grenzen Niedersachsens hinaus zu verzichten. Maßgebend hierfür war eine Abwägung der möglicherweise drohenden konzessions-, ordnungs-, zivil- und strafrechtlichen Sanktionen mit der wirtschaftlichen Bedeutung des Internet für den Vertrieb. Diese Entscheidung, auf die Ausweitung des Vertriebswegs Internet zu verzichten, steht nach Ansicht von LOTTO Niedersachsen im Einklang sowohl mit dem Ordnungsrecht als auch mit dem Kartellrecht, weil sie auf einer eigenständigen unternehmerischen Entscheidung beruht.

Die Geschäftsführung von LOTTO Niedersachsen ist der festen Überzeugung, dass eine gerichtliche Klärung – letztlich auf Ebene der EU– dringend erforderlich ist, um den Bestand des staatlichen Glücksspielmonopols zu erhalten, so wie es das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28.März 2006 vorsieht.

gez. Herbert John
Pressesprecher
Tel.: 0511/8402264