WinWin gewinnt gegen die Stadt Lienz

Keine Vergnügungssteuer gebührt der Stadt Lienz aus dem Betrieb des Automatenkasinos. Das Land hob den Steuerbescheid auf.

440 Euro pro Monat und Gerät sollte die Betriebsgesellschaft der Glücksspieleinrichtung „WinWin“ an die Stadt abliefern – als Vergnügungssteuer für das Jahr 2004.

„Dagegen haben wir berufen“, erklärt Geschäftsführer Wolfgang Sperl. Nach der Wanderung des Falls durch zwei Instanzen entschied schließlich das Amt der Tiroler Landesregierung: Der Steuerbescheid der Stadtgemeinde wurde aufgehoben.

„Das Glücksspiel ist ein Monopol des Bundes, der ohnedies 40 Prozent des Bruttospielertrages einfordert“, erklärt Sperl den Standpunkt seines Unternehmens. Laut dem Geschäftsführer sähen das mit einer Ausnahme alle anderen Standortgemeinden der acht WinWin-Anlagen ebenso. „Mayrhofen im Zillertal zum Beispiel hat nie Vergnügungssteuer von uns verlangt.“

Nun liegt der Ball bei der Stadt, die den Weg zum Höchstgericht beschreiten kann.