Europäischer Gerichtshof urteilt: Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht

Die Deutsche Automatenwirtschaft: „Höchste Zeit für eine Kurskorrektur in den Spielhallengesetzen“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in einem seiner wichtigsten Kernstücke, nämlich im Bereich der Sportwetten, nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Das seit Jahren laufende Konzessionsverfahren für Sportwetten wird damit endgültig hinfällig. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat jedoch auch einschneidende Auswirkungen auf andere Bereiche des Glücksspiels sowie auch auf die Regelungen für das gewerbliche Automatenspiel in den einzelnen Bundesländern.

Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. erklärt dazu: „Das Urteil löst einen Domino-Effekt aus, der dazu führt, dass auch die anderen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages ins Wanken kommen und sogar gänzlich kippen werden.“ Der Glücksspielstaatsvertrag baue auf die Ausgewogenheit des Regelwerks für alle Bereiche des staatlichen und gewerblichen Spiels mit und um Geld auf. Wenn ein so wichtiger Teilbereich wie die Sportwette aus diesem Regelwerk nach dem Urteil des EuGH wegbreche und eine neue gesetzliche Basis brauche, müsse das Regelwerk insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. „Die Deutsche Automatenwirtschaft würde eine grundlegende Reform begrüßen“, so Georg Stecker, „weil damit der Weg für eine dringend notwendige Kurskorrektur gegeben sei, die nicht mehr auf quantitative Angebotsbegrenzungen, sondern auf die Verbesserung der Qualität in allen Spielangeboten setzt.“

Die Globalisierung der Spielangebote über das Internet konterkariert von vornherein jeden Versuch, das Spielverhalten der Bürger über eine bloße quantitative Beschränkung der stationären Angebote zu kanalisieren. Diese Erkenntnis habe die Deutsche Automatenwirtschaft dazu veranlasst, eine Qualitätsoffensive zu starten, die besonders auf den aktiven Spielerschutz setze. „Bereits mehr als tausend Spielhallenunternehmen haben sich einer strengen Zertifizierung durch unabhängige TÜV-Organisationen unterzogen,“ erklärt der Sprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft. „Wir wollen, dass sich Qualität durchsetzt. Deswegen sehen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als klaren Hinweis auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Glücks- und Gewinnspielrechts in Deutschland, das auf Qualität und nicht auf rechtlich unhaltbare Einschnitte und Beschränkungen setzt, die unsere Branche existenziell bedrohen.“