Werder erhebt Verfassungsbeschwerde

Bremen – Der deutsche Vizemeister Werder Bremen hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Werbeverbot für Sportwetten eingelegt.

Die Freie Hansestadt Bremen hatte dem Bundesligisten bereits im Juli 2006 jegliche Werbung für Sportwetten untersagt.

Das sofort vollziehbare Verbot richtete sich besonders gegen den Trikotsponsor bwin. Gegen dieses Verbot ist der SV Werder gerichtlich vorgegangen, im Eilverfahren jedoch zunächst ohne Erfolg.

Werder fühlt sich benachteiligt

„Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. März 2006 das staatliche Monopol in der bisherigen Form als verfassungswidrig verworfen und es dem Gesetzgeber ausdrücklich freigestellt, auch private Wettanbieter zuzulassen. Bis zu einer Neuregelung sollte Werder Bremen also auch für private Sportwettenanbieter werben können“, erklärte der Werder-Geschäftsführer für Marketing und Management, Manfred Müller.

bwin hat sich der Verfassungsbeschwerde der Norddeutschen angeschlossen. „Es ist im Interesse unserer Partner im Sportbereich, diese Frage endlich klären zu lassen. Werder Bremen hat unsere volle Unterstützung“, äußerte bwin-Direktor Jörg Wacker.

Staatliches Monopol bestätigt

Die Konferenz der Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer hatte in Bad Pyrmont in der vergangenen Woche in einem Grundsatzbeschluss das staatliche Monopol auf Sportwetten bestätigt. Der neue Staatsvertrag soll voraussichtlich 2008 in Kraft treten und eine Laufzeit von vier Jahren haben.

Das Ergebnis entspricht weitgehend den Vorstellungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner meisten Verbände.

Absage an Anbieter und Fußball

Es bedeutet eine klare Absage der Politik an private Sportwetten-Anbieter wie bwin, aber auch an den Fußball, der auf eine Teilliberalisierung des Marktes drängt und für die Vergabe von Konzessionen geworben hatte.

Mit dem neuen Gesetz kommen die Regierungschefs einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom März dieses Jahres nach, das das Monopol auf Sportwetten in seiner derzeitigen Gestalt gerügt und insbesondere eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht angemahnt hatte. Die vierjährige Laufzeit soll eine Überprüfungshase für das staatliche Monopol darstellen.

Entscheidung im Dezember erwartet

bwin erwartet bis Dezember eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Möglicherweise müssen die Länder dann ihre Position noch einmal überprüfen.

Werder Bremen ist im Kampf um seinen Trikotsponsor bereits durch mehrere Rechtsinstanzen gegangen. Nach erfolglosem Widerspruch gegen die Untersagung beantragte Bremen vor dem Verwaltungsgericht Bremen die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit. Mit Beschluss vom 24. Juli 2006 entschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten von Werder Bremen.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen gab der daraufhin eingelegten Beschwerde der Freien Hansestadt Bremen am 7. September 2006 statt, hob den Beschluss des Verwaltungsgerichts auf und bestätigte die sofortige Vollziehbarkeit des Werbeverbots.