55 Prozent mehr Umsatz mit Internet-Wetten

Bundesländer wollen private Angebote verbieten / Staatliches Monopol hilft ausländischer Konkurrenz / Gerichte kritisieren politische Praxis

Die Anbieter von Internet-Wetten können ihren Umsatz in Deutschland dieses Jahr um 55 Prozent steigern. „Der noch junge Markt wächst auf 1,7 Milliarden Euro“, erklärt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Das sind rund 600 Millionen Euro mehr als 2005. Grundlage der Angaben ist eine exklusive Studie des Marktforschungsinstituts Goldmedia. Abhängig von den politischen Rahmenbedingungen rechnen die Experten mit einem moderaten bis starken Plus in den kommenden Jahren. Wenn ab 2007 neue private Anbieter an dem Geschäft mit Online-Wetten teilnehmen dürfen, könnte sich der Umsatz bis 2010 sogar vervierfachen.

Die Bundesländer indes wollen private Unternehmen so weit wie möglich von dem Markt fernhalten. Trotz Kritik aus der Wirtschaft haben sie sich gestern darauf verständigt, das staatliche Glücksspiel-Monopol zu erhalten. Ein Entwurf für den neuen Lotteriestaatsvertrag untersagt privaten Firmen, Glücksspiele im Internet oder Sportwetten per SMS anzubieten – eine Regelung nach dem Geschmack der staatlichen Wett-Anbieter. „Damit wird ein verstaubtes Monopol aus der Vorkriegszeit zementiert“, kritisiert Rohleder. „Wir sollten uns davon verabschieden und dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln.“ Ansonsten würde das Geschäft eben im Ausland gemacht. „Der nächste Anbieter ist im Netz nur einen Mausklick entfernt.“

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige staatliche Wettmonopol bereits im Frühjahr für verfassungswidrig erklärt; bis Ende 2007 haben die Politiker Zeit für eine Neuregelung. „Es ist besonders ärgerlich, dass die Bundesländer auf einer so unsicheren Grundlage den freien Wettbewerb behindern“, kommentiert der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. So habe im August Sachsen dem Sportwetten-Anbieter Bwin rechtswidrig den Geschäftsbetrieb untersagt. Das Verwaltungsgericht Dresden kassierte das Gewerbeverbot am Dienstag. Bwin kann sich auf eine gültige Wett-Lizenz aus DDR-Zeiten berufen – eine der wenigen aktuellen Ausnahmen vom staatlichen Monopol.

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