Oberstaatsanwalt prüft Anzeige gegen Wettanbieter

Der Gemeinnützige Verein „Anonyme Spieler Salzburg“ hat gegen den börsenotierten Wiener Internet-Wettanbieter bwin und den Linzer Glücksspiel-Anbieter bet-at-home.com eine Anzeige eingebracht. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Sache weiter weiterverfolgt oder zurückgelegt wird, hieß es auf APA-Anfrage. bwin sieht die Anzeige gelassen.

„Wir erhoffen uns, dass genau ausjudiziert wird, ob die Geschäftsgrundlagen von bwin und bet-at-home.com zulässig und rechtens sind“, sagte Gerald Granig von den Anonymen Spielern zur APA. Der Verein hatte bereits im April 2005 eine Strafanzeige gegen bwin (damals noch betandwin) wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel eingebracht, die Staatsanwaltschaft Wien hatte das Verfahren dann aber im Juli 2005 eingestellt.

Der Verein ließ nicht locker und brachte schließlich am 15. Mai 2006 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ein Positionspapier zur Sachverhaltsdarstellung zu bwin ein. Von dort ging der Fall an das Landesgericht Wien und dann ans Bezirksgericht Innere Stadt Wien, das die Sache jetzt an die Oberstaatsanwaltschaft weitergab. Der Gutachter und Univ.Prof. Herbert Wegscheider von der Johannes Kepler Universität Linz sei „zu der eindeutigen Erkenntnis gelangt“, dass ein Verstoß gegen österreichisches Strafrecht seitens bwin vorliege, heißt es darin.

Der Wettanbieter bwin, der derzeit an verschiedenen Fronten in mehreren Ländern gegen Glücksspielmonopole kämpft, sieht sich eigenen Angaben zufolge nach wie vor im Recht und zuletzt auch gestärkt durch die drei Vertragsverletzungsverfahren, die die EU-Kommission kürzlich gegen Österreich, Frankreich und Italien gestartet hat.