Das Bayerische Verbot – Hintergründe und Anmerkungen zur Lizenz der Sportwetten GmbH Gera

Angesichts der fast täglich eingehenden neuen Meldungen und Entwicklungen im Glücksspielbereich wurde die Entscheidung der Regierung von Mittelfranken von der Geschäftsleitung der Sportwetten GmbH Gera nur mit Kopfschütteln aufgenommen. Allerdings stellt Geschäftsführer Andreas Pietsch klar, geht es nicht um ein Verbot der Sportwetten GmbH Gera, sondern um den Versuch, einen Vertriebsweg – das Internet – für Kunden aus Bayern zu verbieten. Dies gilt nach Aussage von Andreas Pietsch auch erst 6 Wochen ab Zugang der behördlichen Verfügung und damit derzeit noch nicht.

Andreas Pietsch teilt weiter mit, dass die Sportwetten GmbH Gera sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen wird. Pikant ist, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21.06.2006 bereits die Lizenz der Sportwetten GmbH Gera bestätigt hat und keine Beschränkung des Vertriebsweges Internet vorgenommen hat. Dies erfolgte deshalb nicht, so Andreas Pietsch, weil unsere Lizenz keine Beschränkung des Kundenkreises enthält. Ob hierfür die Regierung von Mittelfranken überhaupt zuständig ist, wird vom im thüringischen Gera beheimateten Unternehmen auch bezweifelt.

Die Verfügung der Regierung von Mittelfranken wird daher schon bald die Gerichte beschäftigen. Wer dann das letzte Wort hat bleibt abzuwarten.

Bereits jetzt ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zur Frage des Vertriebs über Internet anhängig. Warum dieses Verfahren nicht abgewartet wird ist fraglich. Das diese Verfahren mit identischem Inhalt dem Steuerzahler auch Geld kosten interessiert scheinbar keinen.

Offenbar ist die Verfügung aus Mittelfranken Folge der deutlichen Eskalation seit den Vorfällen um die Zulässigkeit der Tätigkeit von Bwin in Deutschland. Andreas Pietsch hält diese Gangart, die jetzt vorgegeben wird, angesichts der europäischen Rechtslage und der Rechtssprechung einzelner Verwaltungsgerichte für skandalös. Anstatt klare rechtskräftige Urteile abzuwarten, werden mit sofortigem Vollzug komplizierte Rechtsfragen faktisch einseitig erzwungen.

Andreas Pietsch ist der Ansicht, dass die zuständigen Verwaltungsgerichte alle Gesichtspunkte berücksichtigen werden und sich die Situation wieder normalisiert.

VDSD e.V.
Pressesprecher Jan Wabst
Verband der privaten lizenzierten Sportwettenanbieter Deutschlands (VDSD) e.V.
Wiesestr. 189, 07551 Gera