Erlöse aus Sportwetten: Bisheriges Niveau sichern

Die Zukunft der Sportwetten war Gegenstand eines Spitzentreffen des deutschen Sports in Frankfurt, zu dem der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Dr. Thomas Bach, Vertreter von Spitzenverbänden und Landessportbünden begrüßte.

Für den Deutschen Fußball-Bund nahm Präsident Dr. Theo Zwanziger teil, die Fachverbände wurden durch Schwimm-Verbands-Präsidentin Dr. Christa Thiel vertreten, die Landessportbünde durch Dr. Ekkehard Wienholtz (Schleswig-Holstein). Mitglied der DFB-Delegation war auch der Präsident des Ligaverbands, Werner Hackmann. Zielsetzung des DOSB für das Treffen war es, eine gemeinsame Linie zu erarbeiten, die es ermöglicht, die Einnahmen des deutschen Sports aus den Erlösen der Sportwetten unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Fußballs zumindest auf dem bisherigen Niveau auch zukünftig abzusichern. Der DOSB ging dabei von den politischen Realitäten in Gestalt eines Beschlusses der Ministerpräsidenten der Länder vom 22. Juni 2006 aus, zum 13. Dezember 2006 eine Alleinstellung der staatlichen Sportwette „Oddset“ für einen Zeitraum von vier Jahren per Staatsvertrag festzulegen.

Der deutsche Sport legt grundsätzlich Wert auf die Feststellung, dass Sportwetten ohne Sportveranstaltungen, insbesondere des Fußballs, nicht möglich sind und deshalb Erträge aus diesen Wetten bevorzugt dem Sport bzw. Fußball zugute kommen müssen. Auf dieser Basis erwartet der DOSB eine Beteiligung des deutschen Sports, insbesondere des Fußballs, an den Erlösen aus Sportwetten zumindest im bisherigen Umfang. Neuregelungen bedürfen der angemessenen und rechtzeitigen Beteiligung des Sports. In diesem Zusammenhang fordert der DOSB die baldige Wiederaufnahme der Vertreter des Sports in die Arbeitsgruppe der Länder. Die Gespräche sind zeitnah aufzunehmen mit dem Ziel, bis zur Konferenz der Ministerpräsidenten am 13. Dezember 2006 eine die Interessen des gesamten deutschen Sports berücksichtigende Lösung zu erzielen.
Für den Fall, dass die von den Ministerpräsidenten angestrebte ordnungsrechtliche Lösung für den Sportwettenbereich nicht oder nicht dauerhaft Bestand hat, fordert der DOSB in enger Abstimmung mit DFB und DFL ebenfalls die sofortige Einbeziehung in die dann erforderlichen Verhandlungen. Wirtschaftliches Ziel ist auch hier, die bisherige Beteiligung an den Erlösen für die Gesamtheit des deutschen Sports zumindest im bisherigen Umfang zu erhalten. In Vorbereitung solcher Gespräche wurde bereits vor Monaten gemeinsam von Sportorganisationen und Ländern ein Gutachten des Max-Planck-lnstituts für Wettbewerbsrecht zum so genannten „Veranstalterschutz“ in Auftrag gegeben, das nach Vorliegen im September weitere Handlungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

Kommunique zum Thema Sportwetten/Glücksspiele

Beim „Sportwettengipfel“ am 22. August 2006 wurden von den Beteiligten zur weiteren Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen im Bereich Sportwetten/Glücksspiele die folgenden Verabredungen getroffen:

1.Der deutsche Sport legt grundsätzlich Wert auf die Feststellung, dass Sportwetten ohne Sportveranstaltungen, insbesondere des Fußballs, nicht möglich sind und deshalb Erträge aus diesen Wetten bevorzugt dem Sport bzw. Fußball zugute kommen müssen. Jede legale Sportwette muss eine Wette mit dem Sport und für den Sport sein. Unter den Beteiligten besteht aus den Erfahrungen und der bisherigen Zusammenarbeit, insbesondere im gemeinnützigen Bereich, eine große Nähe zu Oddset, die es zu nutzen gilt.

2. Die Teilnehmer/-innen sind sich darin einig, dass das Urteil des BVerfG. vom 28. März 2006 zur rechtlichen Gestaltung der Sportwetten für den Gesetzgeber beide Möglichkeiten offen lässt: sowohl eine ordnungsrechtliche Regelung der Bundesländer als auch eine wirtschaftsrechtliche Konzessionierung durch den Bundesgesetzgeber. Diese Möglichkeiten gelten vorbehaltlich eventueller Einschränkungen durch EU-Recht.

3. Die Teilnehmer/-innen sind sich ebenfalls darin einig, dass jede Form einer Neuregelung des Sportwettenmarktes aus Sicht des Sports von folgenden Voraussetzungen ausgehen muss:

3.1 Der Bereich der Sportwetten ist, unabhangig von seiner rechtlichen Einordnung, von faktischer Marktausweitung im gesamten europäischen Bereich gekennzeichnet. Dies erfordert neue Strategien des Sports.

3.2 Jede Neuregelung im Marktsegment Sportwetten ist sorgfältig auf ihre rechtlichen und faktischen Auswirkungen auf den „Gesamtmarkt“ Glücksspiele zu prüfen.

3.3 Jede Neuregelung im gesamten Glücksspielbereich muss eine Ausweitung verbindlich abgesicherter Zweckerträge bzw. Einnahmen für den gesamten Sport gewährleisten.

3.4 Eine gesetzliche Neuregelung darf nicht ohne angemessene und rechtzeitige Beteiligung des Sports, d.h. in Federführung der Dachorganisation DOSB in enger Abstimmung mit DFB/DFL und unter Beteiligung der LSB und Spitzenverbände, entwickelt und verabschiedet werden. Der Sport erwartet insbesondere die Möglichkeit zur erneuten Mitarbeit in der vorbereitenden Arbeitsgruppe der Länder.

4. Die Teilnehmer/-innen erwarten, dass bei einer einvernehmlichen Regelung der Bundesländer, die zur Ministerpräsidenten-Konferenz am 13. Dezember 2006 erkennbar sein soll, eine Beteiligung des Sports an den Zweckerträgen der Glücksspiele mindestens in bisherigem Umfang sowie an den Umsätzen des Sportwettenbetreibers Oddset gewährleistet ist.

5. Die Teilnehmer/-innen vereinbaren, mit den Ländern unter Einbeziehung des Sportwettenanbieters Oddset in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, eine „Sportförderungsgesellschaft“, bestehend aus Oddset, dem Deutschen Fußball-Bund und dem DOSB, zu bilden, die dem Sport gesetzlich zugewiesene Umsatzanteile aus Oddset zur Förderung des Sports garantiert. Im lnnenverhältnis soll die Aufteilung der Erträge zwischen DOSB und DFB im Verhältnis von eins zu fünf erfolgen.

6. Die Teilnehmer/-innen sind sich bewusst, dass eine schnelle Auswertung des in Auftrag gegebenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Wettbewerbsrecht zum sogenannten „Veranstalterschutz“ und das von der DFL intern vergebene Gutachten zu europarechtlichen Konsequenzen und Rahmenbedingungen einer eingeschränkten Konzessionierung erfolgen muss und ggf. eine Neupositionierung des Sports erforderlich macht. Sie verabreden für diesen Fall eine umgehende Zusammenkunft.

Der DOSB hat darauf hingewiesen, dass er bei seinen Mitgliedsorganisationen darauf hinwirken wird, dass die in ihren Organisationen zuständigen Gremien, selbständigen Rechtseinheiten und angeschlossenen Organisationen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung keine Sponsoringverträge mit privaten Wettanbietern abschließen bzw. bestehende Verträge nach Möglichkeit beenden. Sie werden ebenfalls aktiv daraufhin wirken, dass Gespräche oder Verhandlungen mit privaten Medien über die Einführung und Veranstaltung von Sportwetten bis zum Jahresende unterbleiben bzw. zurückgestellt werden.