Mit dem Rücken an der Wand

Mit dem Entwurf des neuen Staatsvertrags wollen die Länder nun allen zeigen, wie ernst sie es mit der Spielsuchtprävention meinen. Vorausgesetzt alle Länder stimmen dem Vertrag zu, dann wird es ein konsequentes Werbeverbot für alle Glücksspiele im Internet und im Fernsehen geben. Das Werbeverbot soll nicht nur für alle Produkte des deutschen Lotto- und Totoblocks gelten, sondern auch für die Spielbanken. Auch die Zahl der staatlichen Lottoannahmestellen soll reduziert werden, um den Bürger vor der Spielsucht zu schützen. Respekt: Die Macher des Staatsvertrags haben an alles gedacht und wollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts lückenlos umsetzen. Das Ergebnis liegt auf der Hand: Die Länder werden sich um Einnahmen von schätzungsweise 2,5 Mrd. Euro (ca. 50 – 60 % der bisherigen Einnahmen) bringen.

In vollem Umfang ausbaden werden es insbesondere die Sportbünde, die bislang der Politik vertraut haben. Immer wieder hat die Politik betont, dass die Finanzierung des Breitensports nur mit dem Monopol garantiert wird. Der Entwurf des Staatsvertrags müsste nun insbesondere den Sportbünden die Augen öffnen. Woher sollen – nach den Vorgaben des neuen Staatsvertrags – künftig noch die Gelder kommen, die der Staat für die Förderung des Breitensports und anderer gemeinnütziger Einrichtungen benötigt? Bei einer rigiden Einschränkung von Werbung und Vertrieb werden automatisch die Einnahmen geringer ausfallen: Für diese Logik reicht das kleine Einmaleins.

Auch die Lotto-Funktionäre können aus Sicht des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU) den Übereifer der Politik nicht wirklich begrüßen. Extreme Umsatzeinbußen und Abbau des Vertriebsnetzes bedeuten auch weniger Einfluss und Macht. Auch die Geschäftsführer der Spielbanken werden zusammenzucken angesichts der bevorstehenden Eingriffe in ihr Geschäft mit dem Glück. Insbesondere die Automatenspiele, die die Spielbanken selbst gerne als die eigentlichen „Cashcows“ bezeichnen, haben den Landeshaushalten Millionen beschert. Aufgrund des vorgesehenen Verbots von Internetwerbung und Vertrieb für Glücksspiele wird das in Hessen einmalige Online-Casino schon bald den Stecker ziehen müssen. Die ausländischen Internetanbieter reiben sich schon jetzt die Hände und die Nachfrage wird sich in die Illegalität verlagern.

Aus Panik vor dem drohenden Verlust des Monopols mit all seinen Möglichkeiten, getreuen politischen Weggefährten lukrative Posten zu verschaffen, werden staatliche Einnahmequellen beschränkt, weil sich der Staat urplötzlich an die Moral und seine Verpflichtung zur Suchtprävention erinnert. Merkwürdig nur, dass es angesichts der weitaus größeren Gefahren von Tabak und Alkohol noch keine staatlich monopolisierte Tabak- und Branntweinmanufaktur gibt.

„Mit diesem Entwurf hat die Politik nun auch den letzten Funken Glaubwürdigkeit verloren. Die Länder und ihre Regierungschefs verzichten ganz bewusst auf sehr viel Geld, nur um in dem Kampf um eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes die Oberhand zu behalten. Blind vor Wut über die Entscheidung des Bundeskartellamtes der letzten Woche dreht sich der Staat mit dem neuen Staatsvertrag lieber selbst den Geldhahn ab, bevor er zulässt, dass ein privater Unternehmer an seinem Monopol einen Euro verdienen darf“, so Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU). „Wer einer solchen Logik folgt, der sollte nicht berechtigt sein, die Geschicke eines Landes zu führen, denn sie ist volkswirtschaftlich unverantwortlich“, so Maul weiter.

Eine mögliche Erklärung für den Übereifer der Landeschefs bei der Gestaltung des Staatsvertrags könnte auch das bevorstehende Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes und die anhängigen Gerichtsverfahren im Bereich der privaten Sportwette sein. Vielleicht spekulieren die Länder darauf, dass sie mit einem solchen „Geschütz“ vor dem Kartellsenat in Düsseldorf oder auch bei anderen Gerichtsverfahren als Sieger hervorgehen, weil sie mit ihrer Absichtserklärung als Anwälte der Suchtprävention überzeugen können. Sie pokern hoch und wissen doch ganz genau, dass eine spätere Ratifizierung des Staatsvertrags einstimmig durch alle Bundesländer erfolgen muss und nur dann wirklich zustande kommen wird, wenn die geplanten hohen Auflagen wieder aufgeweicht werden. Bleibt zu hoffen, dass auch Gerichte wissen, wie geduldig Papier ist. Sollten die Länderchefs also tatsächlich auf diese Strategie setzen, sollten die Gerichte genau prüfen, ob den hehren Worten bereits jetzt schon Taten folgen, denn der Vertrag soll ohnehin erst zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Spätestens mit dem Entwurf eines neuen Staatsvertrages kann nun aber auch der gänzlich Unbeteiligte erahnen, um wie viel Geld und Postenschieberei es bei diesem Pokerspiel tatsächlich geht. „Die geschätzten Einnahmenverluste von 2,5 Mrd. Euro sind für die Landesfürsten offensichtlich nur „Peanuts“, auf die sie scheinbar verzichten können, um sich ihre Pfründe zu sichern. Zudem ist es nicht der private Geldbeutel der Regierungschefs und im Zweifel gibt es ja auch noch immer das altbewährte Mittel der Steuererhöhung“, so Markus Maul.

„Die Politik sollte ihre Selbstgefälligkeit nicht übertreiben, Europa könnte und wird ihnen vermutlich einen Strich durch diese völlig absurde Rechnung machen“, so Maul abschließend.


Kontakt: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com