Einsatzsteuer bleibt

Verband: Finanzbehörde will Streitigkeiten nicht beenden

Hamburgs Finanzbehörde hat nach Angaben des Hamburger Automaten-Verbandes (HAV) eine Neufassung des Spielvergnügungsteuergesetzes vorgelegt. Die Änderungen betreffen aber lediglich die Höhe der Steuern, die gesenkt werden. Der Spieleinsatz als Steuergegenstand bleibt, was auf heftige Kritik des Verbandes stößt. Von der Behörde werde offensichtlich die Meinung vertreten, dass nur eine gerichtliche Klärung Klarheit über die Zulässigkeit dieser Besteuerung bringe, heißt es beim HAV. Der Verband „bedauert dies ausdrücklich“. Die Gesetzesänderung wäre eine gute Möglichkeit gewesen, die Streitigkeiten zu beenden, so Vorsitzende Sabine Glawe (Foto). Die Finanzbehörde sei aber an einer einvernehmlichen Lösung mit den betroffenen Automatenunternehmern nicht interessiert. Sabine Glawe: „Eine Steuer auf den Einsatz kann insbesondere im Hinblick auf die neue Gerätegeneration mit höheren Auszahlquoten von uns nicht akzeptiert werden. Jedes unternehmerische Handeln soll postwendend mit hohen und untragbaren Steuern bestraft werden. Dies ist nicht hinnehmbar.“

Mit dem neuen Gesetz, das noch von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen werden muss, sinken die Steuern auf den Einsatz rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis zum 30. April 2006 von 10 auf 8 Prozent. Ab 1. Mai 2006 wird reduziert auf 5 Prozent. Als Grund für die Senkungen nennt die Finanzbehörde die Wiedereinführung der Umsatzsteuer und ihr vorliegende Erkenntnisse über die wirtschaftliche Tragbarkeit. Mit dem Gesetz soll es auch eine Regelung für Geräte geben, die in der Statistik die Spielezahlen nicht festhalten. In diesen Fällen soll die Kasse – brutto vor Umsatzsteuer – mit dem Faktor 4 multipliziert und mit den genannten Steuersätzen belegt werden.