Bundeskartellamt bestätigt FLUXX: Verhalten von Lotto ist rechtswidrig

– Boykott von privaten Lotto-Spielvermittlern ist rechtswidrig
– Kündigungen der Lottogesellschaften sind unwirksam
– Kartellamtsbeschluss ist sofort vollziehbar
– Gewinner sind Verbraucher und Breitensport

Das Bundeskartellamt stellt in seinem heute veröffentlichten Beschluss den illegalen Boykott der Unternehmen der FLUXX AG durch die Lottogesellschaften fest. Der Versuch der Lottogesellschaften, die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu verhindern, stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, so die obersten Wettbewerbshüter.

Gleichzeitig betrachtet das Bundeskartellamt die innerhalb der letzten Monate ergangenen Kündigungen der Verträge über gewerbliche Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein als Auswuchs des Boykotts und erklärt sie somit für nichtig.

Darüber hinaus haben die Bonner Wettbewerbshüter ihren Beschluss gegenüber der im Mai ausgesprochenen Abmahnung nach umfassender Würdigung der Stellungnahme der Lottogesellschaften weiter konkretisiert und verschärft. Demnach dürfen wegen der Kartellrechtswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages ab sofort nicht weiter angewendet werden. Damit stehen die 16 Landeslottogesellschaften künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen zum Beispiel über die zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen bundesweiten „Lotto-Finanzausgleich“, wie ihn der Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der Kartellwächter ab heute nicht mehr geben.

Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt hat bereits angekündigt, mittels empfindlicher Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrecht erhalten werden sollte. Die zu erwartenden Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden aufgrund des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.

„Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt hat, bescheinigt nun das Bundeskartellamt den Bundesländern auch die Rechtswidrigkeit der Organisation des Lotteriewesens in Form eines Kartells, das untereinander Marktabsprachen trifft und Marktteilnehmer an der Ausübung ihrer Dienstleistungen hindert“, so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. In seinem 200 Seiten umfassenden Beschluss erläutert das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften und den dahinter stehenden Bundesländern, dass sich auch der Staat an zwingende Vorgaben des Gesetzgebers und insbesondere europarechtliche Regeln und Gesetze zu halten hat, wie es für jedes private Unternehmen selbstverständlich ist.

Zu den Gewinnern des Kartellamtsbeschlusses zählen vor allem die Verbraucher und der Breitensport. Der Großteil der Fördergelder für Sport und Kultur resultiert nämlich aus den Zweckerträgen aus Lotterien. Nur rund fünf Prozent stammen aus den Konzessionsabgaben der staatlichen Sportwette „ODDSET“. Der Beschluss des Kartellamts sichert nunmehr einen gesunden Wettbewerb zwischen gewerblichen Spielvermittlern und den Lottogesellschaften und damit die Finanzierung von Vereinen und Verbänden.

Rainer Jacken: „Wir sind dankbar für die dringend notwendige Klarstellung des Kartellamts, dass Lotto eben Lotto ist und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts losgelöst betrachtet werden muss. Es besteht zwar kein Zweifel daran, dass mit den Themen Jugendschutz und Suchtprävention weiterhin verantwortungsvoll umgegangen werden muss, aber wir sollten beginnen, in der öffentlichen Diskussion differenziert mit dem Thema Glücksspielsucht umzugehen und es nicht zu einem Allgemeinplatz für verzweifelte Versuche zum Erhalt des letzten Staatmonopols in Deutschland verkommen lassen.

Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass eine strenge Regulierung, effektive Suchtbekämpfung und privatwirtschaftlich betriebene Glücksspielangebote kein Widerspruch in sich sind und vor allem zu steigenden Einnahmen für den Sport, die Wohlfahrtspflege und den Staat führen können.

Denn eines ist klar: Der unwürdige Kampf um das letzte staatliche Monopol ist angesichts der elektronischen Grenzenlosigkeit des Internets bereits zur Agonie verkommen. Nutzen wir hier in Deutschland die große Chance, bevor es andere vor uns tun.“