Gericht erlaubte Werbung für Sportwetten im Internet

FC Köln und RTL mit Beschwerde erfolgreich – Widerspruch zu Oberverwaltungsgerichtsurteil

Im Dauerstreit um die Zulässigkeit privater Sportwetten gibt es eine neue Wendung: Das Verwaltungsgericht Köln erlaubte nach Angaben vom Donnerstag Internetwerbung für Angebote von Veranstaltern mit Konzessionen aus dem EU-Ausland. Es gab damit in zehn Eilverfahren Beschwerden unter anderem des 1. FC Köln, der Telekom Baskets Bonn und der Sender RTL und n-tv gegen eine Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf statt.

Diese hatte im Mai die Werbung für private Wettanbieter im Internet pauschal untersagt. Verboten bleiben dagegen weiterhin Angebote von Veranstaltern, die lediglich eine Genehmigung aus den letzten Tagen der DDR besitzen. Die DDR-Lizenzen seien in Nordrhein-Westfalen nicht gültig, erklärten die Richter. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Es spreche einiges dafür, dass das staatliche Wett-Monopol in seiner bisherigen Ausgestaltung gegen die europarechtlich gesicherte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße, begründeten die Richter ihr Vorgehen. Das europäische Gemeinschaftsrechts könne aber nicht – auch nicht zeitweise – suspendiert werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Ende Juni die sofortige Schließung privater Wettbüros für zulässig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht hatte zwar ebenfalls einen Verstoß des staatlichen Wett-Monopols in Nordrhein-Westfalen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht angenommen. Es hatte dem Gesetzgeber aber eine Übergangszeit eingeräumt, um neue, mit dem Europarecht übereinstimmende Vorschriften zu schaffen.