Online-Casino BetOnSports geht in den USA offline

Der US-amerikanische Online-Wettanbieter BetOnSports hat sein Internetangebot geschlossen. Auf der Website heißt es nun, angesicht der in den USA eingereichten Klagen habe das Unternehmen sich dazu entschlossen, vorübergehend keine finanziellen Geschäfte zu führen oder Wetten in dem Land – wo das Unternehmen 80 Prozent seines Umsatzes erwirtschaftet – anzunehmen. Weitere Informationen sollen folgen, sobald BetOnSports in einer dafür geeigneten Lage sei. Laut Times Online wurden 800 der insgesamt knapp 2000 Mitarbeiter entlassen.

Mitte Juli wurde der Chef des Online-Casinos David Carruthers festgenommen. Ihm sowie weiteren Beschuldigten werden unter anderem Verschwörung zu illegalem Online-Wettspiel vorgeworfen. Von der Schließung ist laut einer Mitteilung an die Londoner Börse zunächst das Angebot in den USA betroffen, Costa Rica und Antigua sollen demnächst folgen. Der Vorstand hat demnach weiter beschlossen, so bald wie möglich Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter und Gläubiger ordnungsgemäß zu begleichen und ebenso gegenüber den US-Kunden. Allerdings hänge dies davon ab, ob und wann BetOnSports an die dafür nötigen Mittel kommen kann. Analysten gehen laut US-Medien davon aus, dass das Unternehmen dafür seine Geschäfte in Asien verkaufen muss, Geldanleger gingen leer aus. Nach Angaben der Finanznachrichtenagentur Bloomberg liegen bei BetOnSports derzeit 48,2 Millionen US-Dollar Wetteinlagen.

Das US-Repräsentantenhaus hat kürzlich den Internet Gambling Prohibition and Enforcement Act verabschiedet, der den durch Online-Glücksspiel erzeugten Geldfluss am US-Fiskus vorbei stoppen helfen soll. Daran soll BetOnSports massiv beteiligt sein: Wie aus der Klage hervorgeht, werden dem Online-Casino 3,3 Milliarden US-Dollar Steuerschulden angerechnet.

Auch in Deutschland stehen Online-Wettanbieter derzeit im Visier der Exekutive. Das österreichische Unternehmen bwin stellt in einer Ad-hoc-Mitteilung dar, die Gewerbeerlaubnis sei in Sachsen nicht zurückgenommen worden, dem bwin-Inhaber Steffen Pfennigwerth sei mittels Untersagungsverfügung die Geschäftstätigkeit auf dem Weg des Sofortvollzugs verboten worden. „Bei Nichtbeachtung binnen 14 Tagen drohen Zwangsgelder. Gleichzeitig hat das Regierungspräsidium Chemnitz der bwin – ebenfalls mit einer Frist von 14 Tagen – untersagt, im Freistaat Sachsen über die Domains bwin.com zu werben. bwin will „sämtliche Rechtsmittel erheben und alles daran setzen, dass die Untersagungsverfügungen innerhalb der vom Regierungspräsidiums gesetzten Frist von zwei Wochen vom Verwaltungsgericht Dresden aufgehoben werden“.