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Glücksspielgesetz und Europarecht: Unionsrechtswidrigkeit nun auch wissenschaftlich nachgewiesen!

Neue Studie bestätigt die Nichteinhaltung der Vorgaben des Europ. Gerichtshofes in Luxemburg.

Wien (OTS) - Die Repräsentativerhebung 2015 über das Glücksspielverhalten und Glücksspielprobleme in Österreich bestätigt den Misserfolg der exzessiven und hauptsächlich populistischen Spielerschutzmaßnahmen.

Die vollkommen unnötige Vernichtung tausender Arbeitsplätze, hunderter Firmen in ganz Österreich und der unglaubliche Absturz der Steuereinnahmen der ans Bundesrechenzentrum angeschlossenen Glücksspielautomaten, ist durch das verpfuschte Glücksspielgesetz 2008/2010 ausgelöst worden. Daran haben auch die vielen Gesetzesreparaturen seit 2010 nichts geändert!

Weder

  • die Beschränkung der Anzahl Konzessionen,
  • die drastische Reduzierung der Anzahl der Spielautomaten,
  • die Zutrittskontrollen,
  • die Identifizierung der Spieler durch amtliche Ausweise,
  • die Ausstellung von Spielerkarten,
  • die starke Einschränkung der Spielzeit pro 24 Stunden,
  • die Spielersperren,
  • die Schulung der Mitarbeiter,
  • der Einsatz von Spielerschutzbeauftragten,
  • das Verbot von Glücksspielautomaten in einzelnen Bundesländern, noch die im Gesetz extra begrenzten Gewinnchancen haben dazu geführt, dass sich seither etwas an der Anzahl der, unverändert wenigen, pathologisch Spielsüchtigen geändert hat!

Die neue Kalke/Wurst Studie 2015 stellt auf Seite 25, erster Absatz beim Vergleich der Daten von 2009 und 2015 fest: "... ist statistisch jedoch keine signifikante Veränderung der Spielproblematik in der österr. Bevölkerung festzustellen"! Sowie in der Zusammenfassung, Seite 2, drittletzter Absatz, Glücksspielprobleme, Anteil des problematischen und pathologischen Spielverhaltens: " Dieser Wert ist im Vergleich zu 2009 konstant"! Nachzulesen hier:
http://www.ots.at/redirect/isd

Der Europ. Gerichtshof in Luxemburg fordert in seiner langjährigen Rechtsprechung, dass Glücksspielbeschränkungen, wie in Österreich, gerechtfertigt und nachweisbar geeignet sein müssen die Verwirklichung der verfolgten Ziele realistisch zu gewährleisten. Die Beschränkungen dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist. Das ist, nun auch wissenschaftlich nachgewiesen, in Österreich nicht der Fall!

Rückfragen & Kontakt:

Automatenverband.at
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Mobil: 0043 699 1920 3333

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