OTTO: Verbotsorgie der Länder ist scheinheilig

FDP-Presseinformation Nr. 993 09. August 2006

BERLIN. Zu den aktuellen Vorgängen um Schließungs- und Untersagungsverfügen sowie Lizenzentzügen gegen private Wettanbieter erklärt der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans Joachim OTTO:

Das staatliche Monopol auf Sportwetten ist nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) – in seiner aktuellen Ausprägung – verfassungswidrig. Insbesondere im Internet hat sich ein solider Markt mit seriösen deutschen Anbietern etabliert. Der auch durch diese Anbieter getragene Werbemarkt ist ein wichtiger Pfeiler für Unternehmen und Investitionen in die Medien- und Internetwirtschaft.

Die Verbots- und Untersagungsorgien einiger Bundesländer sind geradezu scheinheilig. Die Bundesländer sollten die vom BVerfG gesetzte Übergangsfrist dazu nutzen, einen fortschrittlichen Regelungsrahmen für Sportwetten zu schaffen. Statt dessen gehen sie aber massiv gegen private Unternehmer vor, um ihre eigenen Monopolrenditen in die Höhe zu treiben. Das wird lediglich dazu führen, dass deutsche Unternehmen ihre Aktivitäten und damit Arbeitsplätze ins Ausland verlagern oder gar in die Illegalität abtauchen. Ich fordere die Verantwortlichen in den Bundesländern auf, dieses wirtschaftsfeindliche und etatistische Gebaren einzustellen. Vielmehr sollten die Staatskanzleien auf eine flexible und letztendlich auch für sie effektivere Öffnung des Sportwettenmarktes hinarbeiten.

FDP