Vermittlung privater Sportwetten ins Ausland rechtswidrig

Weimar (dpa/th) – Die Vermittlung privater Sportwetten an ausländische Wettgesellschaften ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar und wies damit den Antrag eines Spielhallenbetreibers in Mühlhausen ab. Das zuständige Landratsamt hatte ihm verboten, weiter Sportwetten entgegen zu nehmen und diese an Wettunternehmen in Österreich und England weiter zu vermitteln.

Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sei das Verbot rechtens, teilte das Gericht am Dienstag mit.