Lotto informiert: Gutachten bestätigt: Glücksspielkollegium ist verfassungs­konform

Nach einem Gutachten des renommierten Staats- und Verwaltungs­rechtlers Prof. Dr. Johannes Dietlein ist die Einbindung des Glücksspiel­kollegiums in das ländereinheitliche Verfahren verfassungsgemäß. Damit sind die Bedenken privater Glücksspielunternehmen widerlegt und eine wesentliche Hürde des Konzessionsverfahrens für die 20 Sportwettenlizenzen genommen.

Das mit dem Ersten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag vom 1. Juli 2012 geschaffene Modell eines sog. ländereinheitlichen Verfahrens unter Einbeziehung des „Glücksspielkollegiums“ (dessen 16 Mitglieder von den jeweiligen obersten Glücksspielaufsichtsbehörden benannt werden) ist mit der Verfassung vereinbar. Dies ist das Ergebnis einer detaillierten Studie, die der Düsseldorfer Staats- und Verwaltungsrechtlers Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein am 24. September 2015 vorgelegt hat.

Die im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks durchgeführte Untersuchung weist nach, dass das Konstrukt des ländereinheitlichen Verfahrens unter Einbeziehung des Glücksspielkollegiums kein neues oder gar atypisches Instrument der intraföderalen Kooperation ist. Eine solche Einrichtung entspricht vielmehr dem Grundkonzept der seit langem bekannten und akzeptierten Kooperationsform der „institutionalisierten Beteiligungs­verwaltung“. Insbesondere stehen diesem Kooperationsmodell – entgegen teilweise geäußerter Kritik – weder bundesstaatliche noch demokratische Grundsätze entgegen.

Die Ergebnisse der Untersuchung decken sich insoweit insbesondere auch mit der vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. September 2015 (Vf. 9-VII-13, Vf. 4-VII-14, Vf. 10-VII-14, Rn. 132 ff.) dargelegten Bewertung des ländereinheitlichen Verfahrens.

„Mit der nunmehr erfolgten verfassungsrechtlichen Klärung dieser Streitfrage dürfte auch eine der wesentlichen Hürden für den erfolgreichen Abschluss des Konzessionsverfahrens im Rahmen des sog. Experimentiermodells für Sportwetten genommen sein“, so Michael Burkert und Peter Jacoby, Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks und Geschäftsführer der Saarland-Sporttoto GmbH.

Den Volltext der Studie finden sie auf www.saartoto.de.