Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die Ministerpräsidenten dürfen den Glücksspielstaatsvertrag nicht länger in den Händen eines verfassungswidrigen Gremiums lassen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, haben nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über die teilweise Unvereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages der Länder mit der Bayerischen Verfassung eine unverzügliche Neuverhandlung über den Vertrag gefordert:

„Mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof haut ein weiteres hohes Gericht den Ministerpräsidenten ihren Glücksspielstaatsvertrag um die Ohren. Die EU-Kommission steht in den Startlöchern für ein Vertragsverletzungsverfahren. Es ist unerträglich, dass die Länder immer noch nicht handeln. “ sagte Arp heute (01. Oktober 2015) in Kiel.

Die 16 Landesregierungen müssten endlich erkennen, welchen Schaden sie der Gesellschaft zufügten. Der Glücksspielstaatsvertrag sei nicht nur offensichtlich rechtswidrig. Er erreiche auch nicht im Ansatz die Ziele, die er vorgibt zu verfolgen. Dies gelte sowohl für die Kanalisierung des Spiels, den Schutz der Spieler und der Jugendlichen, als auch für die Bekämpfung der Geldwäsche.

„Ich habe schon vor Jahren davor gewarnt, dass der Staatsvertrag nicht in den Händen dieser Lottotaliban bleiben darf. Mittlerweile bestätigen die Gerichte, dass die Befugnisse des Glücksspielkollegiums der Länder weit über die Grenzen der Verfassung hinaus gehen. Und die Gerichte bestätigen auch, dass dieses Kollegium diese Befugnisse nicht zum Wohle unserer Gesellschaft nutzt. Die Ministerpräsidenten müssen endlich aufwachen, und unverzüglich neu verhandeln“, forderte Kubicki.