bwin (ehemals betandwin) zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Klare Absage an politische Bemühungen zur Monopoldurchsetzung

Urteilsbegründung bestätigt Fortbestand der in der ehemaligen DDR erteilten, privaten Lizenzen Keine Einschränkung des Geltungsbereiches von Lizenzen für Internetangebote vorgenommen Bundesweite Zulässigkeit von Werbung nicht eingeschränkt.

Neugersdorf, den 01.08.2006 – bwin sieht seine erste Einschätzung zur Bedeutung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Sportwetten nach der heute veröffentlichten Begründung des Gerichts bestätigt. Demnach gelten die so genannten DDR-Lizenzen weiter fort. Damit verfügt bwin unstrittig über eine Lizenz in Deutschland. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betrifft ausschließlich den Betrieb von Wettannahmestellen in Bayern. Damit wurde das Angebot von bwin.de durch die Entscheidung nicht eingeschränkt. Die bundesweite Werbung für bwin ist weiter zulässig.

Marcus Meyer, Director bwin e.K.: „Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Bemühungen einiger Länder, durch die Gerichte ein Staatsmonopol für Sportwetten in Deutschland durchzusetzen, eine klare Absage erteilt. Die Rechtslage zu diesem Thema bleibt unklar und unübersichtlich, der Versuch, Anbieter wie bwin als illegal einzuordnen, ist gescheitert. Vor diesem Hintergrund sind nun Bund und Länder gefordert, den Sportwettenmarkt unter Berücksichtigung auch der zulässigen privaten Anbieter in Deutschland neu zu ordnen. bwin wird hierzu zum Ende der parlamentarischen Sommerpause konkrete Modelle in die Diskussion tragen, die einen Beitrag zur Meinungsbildung liefern sollen.“