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Wo sind Geldspielautomaten erlaubt und wo nicht?

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Gemeinnützige Kulturvereine dürfen Geldspielautomaten aufstellen, um die Vereinskasse aufzubessern.  
Gemeinnützige Kulturvereine dürfen Geldspielautomaten aufstellen, um die Vereinskasse aufzubessern. © picture-alliance/ dpa

Hamm - Darf ein gemeinnütziger Verein Geldspielautomaten aufstellen, um die Vereinskasse zu füllen? Diese Frage stellte sich nach einem Einbruch in Pelkum, bei dem drei Geldspielautomaten eines Kulturvereins aufgebrochen wurden. Die Antwort des Stadtsprechers ist eindeutig uneindeutig.

„In Kulturvereinen ja, in Sportvereinen nein“, sagt Tobias Köbberling. Die Geldspielautomaten in Pelkum waren vom Ordnungsamt der Stadt genehmigt worden, da die Räume nicht „ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden“.

Eine weitergehende Unterscheidung, ob der Antragsteller ein gemeinnütziger Verein, eine Privatperson oder ein Betrieb ist, werde im Genehmigungsverfahren nicht vorgenommen, so die Stadt. Gemeinnützige Vereine sind von der Gewerbesteuer befreit, zahlen zudem nur 7 Prozent Umsatzsteuer, wenn sie ein Geschäft betreiben.

Bei anderen Vereinsheimen ist die Verordnung strenger, insbesondere Sportvereine dürfen keine Spielautomaten aufstellen, da die Räumlichkeiten auch von Jugendlichen genutzt werden. Untersagt sind Automaten in allen Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden. Auch auf Volksfesten, Schützenfesten, Trödelmärkten, Trinkhallen, Eisdielen sind Geldspielautomaten verboten.

Wie vielen gemeinnützigen Vereinen Geldspielautomaten genehmigt wurden, darüber führt die Stadt keine eigene Statistik. Unterschieden werde lediglich nach Spielhallen und sonstigen Aufstellorten, sagte ein Stadtsprecher. Zuletzt gab es 85 sonstige Aufstellorte – zumeist aber Gaststätten oder Hotels. WA-Recherchen ergaben nun, dass es sich beim bestohlenen vermeintlichen Kulturverein gar nicht um einen Verein handelt.

Der „Club Birlik“ an der Kamener Straße ist eine Teestube. Die Amtspraxis zeigt aber auch: Die Geldspielautomaten wären selbst bei vorliegender Gemeinnützigkeit genehmigt worden. Denn mit dem Sportverein Birlik aus Herringen hat der „Club Birlik“ aus Pelkum nichts zu tun.

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