Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Schleswig-Holstein muss den Vorstoß aus Hessen für eine Neuregelung bei Sportwetten unterstützen und die Länder aus der Sackgasse führen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die heute (12. Juni 2015) in einem Namensartikel in der FAZ aufgestellte Forderung des Hessischen Innenministers Peter Beuth nach einer Neuregelung des Glücksspiels im Bereich der Sportwetten begrüßt:

„Das ist das endgültige öffentliche Eingeständnis des für alle Bundesländer federführenden Ministers, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht umgesetzt werden kann. Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist die Ursache für ein unbegrenztes Wachstum der Sportwetten im Schwarzmarkt. Beuth selbst erklärt, dass Suchtbekämpfung und Jugendschutz sich mit diesen Regelungen nicht gewährleisten lassen“, erklärte Arp in Kiel.

Die Forderung des hessischen Innenministers, die Konzessionsvergabe künftig ausschließlich von der Einhaltung von Regeln und Schutzauflagen abhängig zu machen, sei der richtige und einzig gangbare Weg, betonten die beiden Abgeordneten:

„Genau dieser Weg wurde mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz erfolgreich beschritten, bevor Stegner&Co es wieder abgeschafft haben. Das ändert nichts daran, dass Herr Albig die Lösung für das Problem noch in seinen Akten hat – inklusive aller Umsetzungsvorschriften“, sagte Kubicki.

Deshalb müsse Schleswig-Holstein mit seiner Erfahrung im administrativen Bereich sich jetzt an die Spitze der Bewegung stellen, um endlich ein umsetzbares Glücksspielrecht zu schaffen.

„Ziele sind Spielerschutz, Sucht- und Geldwäschebekämpfung, sowie die Erhebung von Steuern und Abgaben. Der Weg der anderen Bundesländer hat in eine Sackgasse geführt – Schleswig-Holstein weiß den Weg, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Der Ministerpräsident darf sich nicht länger durch Stegners blinden ideologischen Hass daran hindern lassen, den Weg endlich frei zu machen“, forderte Arp.