Illegale Sportwetten

Schmid begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Verbot der Vermittlung privater Sportwetten: „Konsequente bayerische Haltung auch vom obersten bayerischen Verwaltungsgericht klar bestätigt“

Innenstaatssekretär Georg Schmid begrüßt die heute veröffentlichte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte mit Urteil vom 10. Juli 2006 entschieden, dass eine private Gewerbetreibende in Würzburg nicht berechtigt ist, ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten entgegen zu nehmen und an Wettanbieter in London oder Klagenfurt weiterzuvermitteln.

Schmid: „Die Auffassung des Gerichts, wonach es sich bei den privaten Sportwetten grundsätzlich um strafrechtlich verbotene Glücksspiele handelt und ausländische Konzessionen keine in Bayern gültigen Erlaubnisse sind, bestätigt die klare Position der bayerischen Staatsregierung.

Besonders zu begrüßen ist, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keinen Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit sieht und auch keinen Grund zur Annahme sieht, dass eine solche Auslegung des Grundrechts der Berufsfreiheit den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts nicht genüge.

Nach den Grundsazentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hat nun auch das höchste bayerische Verwaltungsgericht eine klare Entscheidung getroffen. Damit zieht sich die Schlinge um die illegalen privaten Sportwettanbieter weiter zu.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern