AK Wetten: Beschluss der Regierungschefs der Länder zum Lotteriemonopol ist wirklichkeitsfremd

München – Der Arbeitskreis Wetten hält die Forderung der Regierungschefs der Länder für übereilt, vor Inkrafttreten eines neuen Lotterie-Staatsvertrages gegen illegale Sportwetten vorzugehen.

Die Interessenvertretung der Medienhäuser erwartet, dass bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 auf ein modernes, dem internationalen Vergleich Stand haltendes Konzessionierungssystem gesetzt wird. Der AK Wetten fordert, dass Vertreter der betroffenen Unternehmen vor einer endgültigen Entscheidung über die Neuordnung des Wett- und Lotteriewesens angehört werden. Ein entsprechendes Gesprächsangebot an die Länder ist mit Schreiben an die Ministerpräsidenten gestern erneuert worden.Der AK Wetten weist darauf hin, dass bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist, welche Sportwettangebote illegal sind. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen lassen divergierende Rechtsauffassungen zu.

Die Anzeigen und Werbespots privater Wettangebote stellen eine wichtige Einnahmequelle für die Finanzierung privater Medien dar. Sie dienen auch der Aufrechterhaltung der Vielfalt der Medien in der Bundesrepublik Deutschland. Der AK Wetten tritt für eine begrenzte Konzessionierung privater Wettanbieter ein, wie dies die Protokollerklärung der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig- Holstein zum Beschluss der Länderchefs vom 22. Juni 2006 nahe legt. Der AK Wetten weist darauf hin, dass das Vorhaben, ein staatliches Wettmonopol aufrecht zu erhalten, in hohem Maße wirklichkeitsfremd ist und nicht den europarechtlichen Vorgaben entspricht. Der Arbeitskreis stellt heraus, dass der Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom 22. Juni 2006 wichtigeSachverhalte nicht berücksichtigt:

1. Ein staatliches Wettmonopol ist nicht die einzige Möglichkeit, die Eindämmung und Kanalisierung der Wett- und Spielsucht sowie die Ziele lassen sich ebenso gut durch ein geordnetes Konzessionierungsmodell verwirklichen. Dies zeigt das Beispiel England.

2. Nur durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung von staatlichen und privaten Veranstaltern können sowohl die inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch die fiskalischen Interessen der Länder erfüllt werden.

3. Ausländische Wettangebote sind im Internet vorhanden und können trotz eines staatlichen Wettmonopols ihre Dienste auch in Deutschland uneingeschränkt anbieten.

4. Eine rigide Einschränkung der Werbung für Sportwetten auf allen Ebenen wird dazu führen, dass die Umsätze für inländische staatliche Sportwettenanbieter drastisch sinken. Gleichzeitig profitieren ausländische Angebote von erheblichem Zuwachs.

5. Die Zunahme der Umsätze von ausländischen Wettanbietern führt zu sinkenden Einnahmen der Länder. Dadurch reduzieren sich automatisch die Mittel, die zur Förderung des Breitensports zur Verfügung stehen.

Der Arbeitskreis Wetten ist ein Zusammenschluss von Bild.T-Online, DSF Deutsches SportFernsehen, EM.TV, ProSiebenSat.1 Media AG, Premiere, RTL sowie bestwetten.de, einem Unternehmen der Burda-Gruppe. In seiner letzten Sitzung am 29. Juni 2006 hat der AK Wetten Annette Kümmel, Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSat.1 Media AG, zur Sprecherin der Interessenvertretung gewählt. Zum stellvertretenden Sprecher wurde Thomas Deissenberger, Geschäftsführer des DSF Deutsches Sportfernsehen, gewählt.

Ansprechpartner:

Sprecherin AK Wetten
Annette Kümmel
ProSiebenSat.1 Media AG
Tel.: +49 (0)89/9507 2300
Email:Annette.Kuemmel@ProSiebenSat1.com

Stellvertretender Sprecher AK Wetten
Thomas Deissenberger
DSF Deutsches SportFernsehen GmbH
Tel: 089-960662000
Email: thomas.deissenberger@dsf.de