Drastische Gebührenerhöhung für Lottoannahmestellen: Finanzministerium in NRW sieht Erörterungsbedarf – Lottoverband zum Gespräch mit dem Minister eingeladen

Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht. Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr von den Annahmestellen und nicht von der Westdeutschen Lotterie (WestLotto) – als Veranstalter von Glücksspielen in NRW – zu zahlen sei.

Dagegen wehrte sich der Verband – und hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis hat die Politik auf den Plan gerufen. Nachdem sich zwischenzeitlich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW in die Angelegenheit eingemischt hat, hat sich nunmehr Finanzminister Dr. Walter-Borjans persönlich eingeschaltet.

Mit Schreiben vom 23.04.2015 hat der Minister angeboten, die Thematik mit LTV-Geschäftsführer Tobias Buller (39) demnächst persönlich zu erörtern.

Buller: „Wir sind froh, dass nunmehr offensichtlich Bewegung in das Thema kommt – für immerhin über 3.600 Annahmestellen in NRW. Möglicherweise lässt sich auf dieser Ebene ein Rechtsstreit mit dem Land NRW noch vermeiden; die notwendigen Beschlüsse für ein Klageverfahren haben die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung am 26.04.2015 jedenfalls gefasst.“