DLTB: Entscheidung der Landesmedienanstalten steht im krassen Widerspruch zur Ministerpräsidentenkonferenz

  • Vorgehen der Landesmedienanstalten steht im krassen Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der MPK
  • Klare Rechtsgrundlage und einheitliches Vorgehen der Ordnungsbehörden ist gegeben
  • Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB): „Die Landesmedienanstalten ignorieren die höchstrichterlichen Entscheidungen und die Aufforderung der Länderchefs diese Urteile endlich umzusetzen“.

Berlin, 03. Juli 2006 – Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) kritisiert die Entscheidung der Landesmedienanstalten und des VPRT, privaten TV-Sendern die Werbung für private Anbieter von Sportwetten nicht zu verbieten. Er begrüßt ausdrücklich die Entscheidung von ARD und ZDF auf die Werbung für private Sportwettenanbieter zu verzichten.

Aus Sicht des DLTB ignorieren die Direktoren der Landesmedienanstalten mit diesem Vorgehen eindeutig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch die Aufforderung der Länderchefs.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. März 2006 betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebots sein müssen. Daraufhin hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni 2006 die Landesmedienanstalten und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert „umgehend die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen durch gleichgerichtete und zeitlich abgestimmte Maßnahmen umzusetzen“.

„Die heutige Entscheidung der Landesmedienanstalten steht in einem krassen Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Ministerpräsidenten. Statt die Suchtprävention in den Vordergrund zu stellen, haben die Landesmedienanstalten an die Interessen der Medienkonzerne gedacht, die mit der Werbung der Privaten Millionen verdienen“ sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB.

„Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen haben eine absolut ausreichende Grundlage für ein konsequentes Werbeverbot für private Sportwettenanbieter geschaffen“, sagte Mentrup.

„Die Ordnungsbehörden gehen seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in aller Konsequenz gegen private Sportwettenanbieter vor. Alleine in den letzten Wochen wurden in Bayern gegen 400 private Anbieter die Schließung verfügt“.

„Wir haben den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unser Angebot an der Spielsuchtbekämpfung auszurichten sofort und umfassend erfüllt. Die privaten – zum Großteil illegal agierenden – Anbieter haben stattdessen schnell millionenschwere Sponsoringverträge abgeschlossen und heizen mit massiver Werbung die Spielsucht pünktlich zur WM an. Damit muss jetzt Schluss sein“, so Mentrup weiter.

„Es kann doch nicht Ziel der Karlsruher Richter gewesen sein, dass die staatlichen Anbieter ihre Werbung nahezu einstellen und die privaten Anbieter anschließend mit ihren reißerischen Werbekampagnen kampflos den Markt erobern“, sagte Mentrup.

Der staatliche Anbieter Oddset, eine Kooperation der 16 Lotto- und Totogesellschaften betreibt sein Angebot als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch unter strikter Werbezurückhaltung. Beispielsweise wurden die von Oddset zur Fußball-Weltmeisterschaft erworbenen Werbebandeflächen kostenlos den SOS-Kinderdörfern zur Verfügung gestellt

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die privaten Sportwettenanbieter in NRW illegal agieren und verboten sind. Auch dem TV-Sender RTL wurde durch Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg verboten, weiterhin Werbung für den privaten Sportwettenanbieter „starbet“ zu schalten.