Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt klare Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz

  • Entscheidung für ein staatliches Sportwettenangebot bestätigt Position der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks
  • ODDSET und Lotto kündigen weitere Maßnahmen zur Spielsuchtprävention an
  • Deutscher Lotto- und Toto-Block fordert konsequentes Vorgehen gegen illegale Anbieter

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die klare Entscheidung der Ministerpräsidenten zu Gunsten der staatlichen Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien. Nach Auffassung des DLTB wird mit diesem Beschluss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres konsequent umgesetzt und bestätigt, dass nur ein staatlicher Anbieter die von den Richtern geforderte Bekämpfung der Spielsucht garantieren kann.

ODDSET, der Sportwettenanbieter des DLTB, hat bereits mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur Prävention von Spielsucht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres reagiert. Unter anderem verzichtet ODDSET bundesweit auf Bandenwerbung in den Stadien, hat das Wettangebot reduziert sowie deutliche Maßnahmen zum Jugendschutz sofort nach dem Urteil umgesetzt. Auch für andere Produkte haben die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks Maßnahmen zur Bekämpfung der Spiel- und Wettleidenschaft entwickelt und teilweise bereits umgesetzt.

„Wir werden weiterhin unseren Beitrag zum Spieler- und Jugendschutz leisten und dies mit aktiven präventiven Maßnahmen untersetzen“, sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg, Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

Nach der klaren Entscheidung der Ministerpräsidenten erwarten die Gesellschaften des DLTB nun ein konsequentes Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen diejenigen illegalen Anbieter von Sportwetten, die auch nach dem Urteil immer noch aktiv sind.

„Die Ordnungsbehörden müssen nun alle illegalen Wettlokale schließen, außerdem gegen nicht konzessionierte Anbieter im Internet vorgehen und die Werbung für illegale Angebote, auch in elektronischen Medien, unterbinden. Trotz des Urteils ist immer noch eine Vielzahl von illegalen Anbietern in Deutschland mit suchtgefährdenden Produkten vertreten und aggressiv werbend tätig.“ sagte Mentrup.