Oddset begrüßt klares Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

  • BVerwG: Keine bundesweite Gültigkeit der so genannten DDR-Lizenzen für Sportwetten
  • Oddset ist einziger bundesweit legal tätiger Sportwettenanbieter
  • Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern: „Endlich ist höchstrichterlich geklärt, dass Oddset der einzige Anbieter von Sportwetten ist, der bundesweit legal agieren darf, und dass die so genannten DDR-Lizenzen nicht uneingeschränkt gelten.“

München, 22. Juni 2006. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.06.2006 festgestellt, dass die so genannten DDR-Lizenzen, auf die sich Sportwettenanbieter wie Sportwetten Gera und betandwin berufen, nicht bundesweit gültig sind. Die Inhaber der DDR-Lizenzen, die 1990 von Gewerbeämtern der ehemaligen DDR erteilt wurden, hatten bislang argumentiert, dass Artikel 19 des Einigungsvertrages zu einer Ausdehnung des Geltungsbereiches ihrer Lizenzen auf das gesamte Bundesgebiet führt. Mit dem Urteil steht fest, dass dies nicht der Fall ist.

Lediglich der staatliche Anbieter Oddset, eine Kooperation der 16 Lotto- und Totogesellschaften, darf nach diesem Urteil bundesweit Sportwetten anbieten.

Das BVerwG folgt damit offensichtlich der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 28.03.2006 betont hat, dass alle privaten Sportwettenanbieter in Bayern weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien von Sportwettenangeboten sein müssen.

Oddset betreibt sein Angebot als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch unter strikter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien. Die reservierten Bandenwerbeflächen zur Fußball-Weltmeisterschaft wurden kostenlos den SOS-Kinderdörfern zur Verfügung gestellt.

„Jetzt ist es Aufgabe der Ordnungsbehörden, im Sinne des Bundesverfassungsgerichts weiterhin konsequent gegen die privaten Sportwettenanbieter vorzugehen. Es kann nicht sein, dass Oddset als staatlicher Anbieter seine Werbemaßnahmen nahezu gänzlich einstellt, während die privaten Unternehmen den Markt mit aggressiver Werbung erobern. Das war nicht das Ziel der Karlsruher Richter“ sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer bei Oddset.

„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist klar, dass Oddset der einzige Anbieter von Sportwetten ist, der bundesweit legal agieren darf. Alle anderen Wettangebote verstoßen damit gegen das Strafgesetzbuch und sind somit strafbar. Das heißt auch, dass die Werbung für solche Anbieter in TV oder Printmedien nicht erlaubt ist“.

Dieser Argumentation ist auch das Landgericht Hamburg gefolgt. Es hat dem Sender RTL durch einstweilige Verfügung vom 14.06.06 (Az. 315 O 484/06) verboten, weiterhin Werbespots für den Sportwettenanbieter „starbet“ und andere in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu schalten.

Auch das LG München hat mit einstweiliger Verfügung vom 19.06.2006 dem Sender TV München verboten, Werbung für den Sportwettenanbieter wetten.de (Digibet.de) zu senden.