Klares Signal an die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni 2006

VG Minden verhindert Schließung privater Wettbüros

Wenn die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin tagen, werden Sie vermutlich nicht an den aktuellen Beschlüssen deutscher Verwaltungsgerichte vorbei kommen, so die Hoffnung von Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer.

Erneut hat das Verwaltungsgericht Minden in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Wettunternehmens gegen eine Schließungsverfügung wiederhergestellt. Die Richter orientierten sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass WestLotto ab sofort das Wettangebot nicht erweitern und keine Werbung mehr betreiben darf, die über sachliche Informationen hinausgeht, keine
expansive Vermarktung der Wetten betreiben darf und umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären hat. Das Gericht bezweifelte, dass WestLotto diese Auflagen bereits erfüllt. Das Gericht dokumentierte zahlreiche Verstöße von Oddset gegen das Werbeverbot und führt in seiner Begründung dazu aus: „Es ist angesichts des tatsächlichen oben dargelegten Verhaltens von WestLotto und Oddset auch nicht erkennbar, weshalb von
einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von einer staatlich veranstalteten Wette ausgehen sollte“. Eine Untersagungsverfügung könne nur verhängt werden, wenn „konkrete, über den vermeintlichen Rechtsverstoß hinausgehende Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit“ erkennbar seien.
„Derartige konkrete Gefahren, die von der Antragstellerin ausgehen, sind nicht dargetan und nicht ersichtlich.“

Darüber hinaus begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass es sehr zweifelhaft sei, „ob die dem nationalen Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangsfrist auf Grund des Anwendungsvorrangs des Europarechts überhaupt anwendbar ist. Die gegenwärtige Rechtslage verstößt … gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV) und gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV)…. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde der Anwendungsvorrang gegenüber nationalem, einfachen Recht schon vor langem ausnahmslos anerkannt“.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Gericht die Antragsbefugnis eines Wettunternehmens mit Sitz auf Malta einschränkungslos anerkannt hat. (Der vollständige Beschluss des VG Minden vom 9. Juni 2006 ist auf www.vewu.com abrufbar).

„Wir können uns nicht vorstellen, dass die Ministerpräsidenten geltendes EU-Recht und Beschlüsse wie die des VG Minden langfristig ignorieren können“, kommentiert Markus Maul das Vorgehen der Länderinnenminister. Deutschland zähle zu den stärksten Verfechtern eines gemeinsamen Europas und das Bekenntnis zu Europa habe bei allen Politikern oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund sei das so vehemente Ignorieren des EU-Vertrages
in Sachen Sportwetten durch die Bundesländer nicht länger zu halten, so Maul weiter.

Die heutige Meldung, dass Niedersachsens CDU-Fraktion sich gegen ein völliges Verbot von privaten Sportwetten ausgesprochen hat und für eine „regulierte Liberalisierung“ plädiert, stimmt Markus Maul optimistisch. „Wir haben immer Gesprächsbereitschaft signalisiert, den Wettmarkt in Deutschland in geordnete Bahnen zu führen und konstruktiv an einer Neuregelung mitzuarbeiten“, so Maul.

Der Verband Europäischer Wettunternehmer appelliert an die Ministerpräsidenten, das Gesprächsangebot der Privaten zu nutzen. Bei all den juristischen Auseinandersetzungen ginge es auch um die wirtschaftlichen Folgen der angedrohten Schließungen der privaten Wettvermittlungsbüros in Deutschland. An den ca. 2.500 Vermittlungsbüros hingen 10.000 Existenzen, die kurzfristig gefährdet seien. Man frage sich, warum manche Bundesländer, obwohl über die Alternativen, vor die das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber gestellt hat, noch nicht entschieden ist, entgegen der Rechtsprechung des EuGH handeln und womit sie ein solches Risiko rechtfertigen können. Viele der Betreiber von Wettvermittlungsbüros haben in den vergangen Jahren viel Geld in ihre Unternehmen investiert und seriöse Arbeit geleistet. Sie sollen nun mit einem Schlag in den Ruin getrieben
werden. Dies sei angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage in Deutschland unverantwortlich, so Maul weiter.

Auch wenn die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz in Berlin vermutlich noch keine Entscheidung treffen werden, wie der deutsche Wettmarkt in Zukunft gestaltet werden wird, so könnte es zumindest für einige Geschäftsführer der Landeslotteriegesellschaften deutliche Worte geben, sich tatsächlich an die Werbeverbotsvorgaben der Karlsruher Richter zu halten. Die englische Oddset Werbefahne, aufgenommen bei einer Lottoannahmestelle in Hamburg, ist zwar ein netter Service für die vielen ausländischen WM Besucher in Deutschland, ist aber laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten.

Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com
Ingrid Sebald
PR Agentur sports-comm