Sportwetten – Hin und her vor den Gerichten

Zusammenfassung neuerer Entwicklungen bei Sportwetten

1. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 21. Juni über die deutschlandweite Gültigkeit der Ex-DDR-Lizenzen. Geklagt hatte Sportwetten-Gera in Bayern und ist vor dem dortigen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht abgeschmettert worden.

2. Bei den Schließungsanordnungen und deren Verhandlung vor Verwaltungsgerichten steht es zur Zeit 4:8 gegen private Vermittler! Die VerwG aus Hamburg, Minden, Arnsberg und Bielefeld haben pro Private entschieden. Die VerwG München, Düsseldorf, Halle, Münster, Gelsenkirchen, Bayreuth, Ansbach und Augsburg haben gegen Private entschieden. In wie weit dies zu Schließungen geführt hat, ist schwer zu ermitteln. Bekannt sind nur wenige Einzelfälle.

3. Das Oberverwaltungsgericht Münster, zuständig für NRW, hat vorerst den Vollzug der Urteile der NRW-Verwaltungsgerichte (VerwG Düsseldorf, Münster und Gelsenkirchen) ausgesetzt, bis es selber über die derzeit eingegangenen Revisionen entschieden hat! Andere Wettvermittler sind aufgefordert worden, ihre Fälle an das OVerwG Münster weiterzuleiten.

4. Vor den Amts- und Landgerichten, wo die Strafsachen nach Paragraf 284 StGB entschieden werden, sind bislang alle Urteile zugunsten der Privaten ausgegangen. Seit Ende März haben das AG Krefeld, AG Biberach und AG Ravensburg eine Strafbarkeit verneint!

5. Nun ein recht kurioser Fall aus München: Das Verwaltungsgericht München (siehe Punkt 2, da Entscheidung gegen Private) hat am Mittwoch, 7. Juni, entschieden, dass die Anträge auf Genehmigung der Wettvermittlung mehrerer österreichischer privater Wettanbieter von den Behörden erneut geprüft werden müssen. Dabei soll besonders das europäische Gemeinschaftsrecht berücksichtigt werden. Noch 2004 hatten die Behörden die Anträge auf Genehmigung der Österreicher mit dem Verweis abgelehnt, dass lediglich der Freistaat Bayern Glücksspiele anbieten dürfe.