Kein kleines Glücksspiel

Dringlichkeitsantrag / In Mödling gibt es seit dem Jahr 1982 eine Verordnung, die das Aufstellen von Spielautomaten weitgehend verbietet.

MÖDLING / „Keine Glücksspielautomaten in Mödling“ – unter diesem Motto stellten die Grünen in Mödlings Gemeinderat einen Dringlichkeitsantrag. Zweck war es, dass auch nach der Novelle zum NÖ Spielautomatengesetz in der Stadt keine Glücksspielautomaten aufgestellt werden sollen. Die Grünen unter der Führung von Gerhard Wannenmacher wollen damit die Gefahren für Jugendliche bannen, spielsüchtig zu werden.

Bürgermeister Hans Stefan Hintner (ÖVP) versicherte: „Das ist nicht notwendig, in Mödling gibt es bereits eine Verordnung, die vorsieht, dass im Stadtgebiet keine Automaten aufgestellt werden dürfen.“

„Verordnung nach Änderung des Gesetzes überprüfen“

Dies bestätigte auch der stellvertretender Stadtamtsdirektor Raimund Schneider: „Es gibt eine Verordnung aus dem Jahr 1982. Diese verbietet das Aufstellen von Glücksspielautomaten im Umkreis von 500 Metern von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, aber auch im Umkreis von Plätzen, die von Jugendlichen stark frequentiert werden, wie zum Beispiel dem Bahnhof. Somit gilt dieses Aufstellungs-Verbot eigentlich im gesamten Stadtgebiet.“ Sicher, einige entlegene Waldstellen fallen dabei durch den Rost, dort wird wohl aber niemand Interesse haben, solche Automaten aufstellen zu wollen. Das verbaute Gebiet ist allerdings geschützt.

Raimund Schneider betont: „Wir werden nach der Änderung des NÖ Spielautomatengesetzes nochmals prüfen, ob die Verordnung komplett der neuen gesetzlichen Lage entspricht. Eigentlich sollte alles passen, falls wir doch entdecken, dass etwas geändert gehört, wird die Verordnung sicherlich entsprechend vom Bürgermeister angepasst werden.“