Schwarzenbek beschloss Steuer für Spielautomaten

Schwarzenbek – FWS-Vorsitzender Eberhard Schröder hatte Bedenken, „dass die Satzung anfechtbar ist“. SPD-Fraktionsvorsitzender Egon Siepert bezeichnete es als einen Versuch, die Interessen der Stadt zu wahren und „die Unternehmen nicht zu drangsalieren“.

In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung wurde eine Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen. Die Satzung wurde seit Januar in den städtischen Gremien beraten.

Bisher war die Höhe des Steuersatzes offen geblieben, da der Stadt aufgrund fehlender Einspielergebnisse keine Berechnung möglich war. Der Steuersatz wurde auf zwölf Prozent der Einspielergebnisse festgesetzt. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund 114 000 Euro.