Glücksspielautomaten in Wien: Stadt Wien fordert zum Zahlen für die, nur angeblich verbotenen, Münzgewinnspielapparate auf!

Wien – Um gewaltige Schadenersatzforderungen zu
vermeiden wurden die gültigen Wiener Landeskonzessionen ausdrücklich zum Ende der Bundesübergangsfrist nicht aufgehoben. Nach dem andauernden Eiertanz um die Nichtaufhebung der, teilweise bis 2020 laufenden oder unbefristeten, Landeskonzessionen gibt es eine neue Entwicklung.

Vor wenigen Tagen wurde an die Wiener Aufsteller die schriftliche Aufforderung verschickt für die, ab 1.1. 2015 aufzustellenden, konzessionierten, Münzgewinnspielapparate jeweils Euro 1.400.-Vergnügungssteuer zu bezahlen.

Das für einen Rechtsstaat höchst beschämend vorangetriebene Automatenverbot dient einzelnen Politikern und Personen als rücksichtsloses Profilierungsvehikel. Mit Hilfe von populistischen Behauptungen und zurechtmanipulierten Meinungen hoffen diese Leute die Realität vor der Öffentlichkeit vertuschen zu können! Dazu werden längst bekannte Tatsachen und Fakten zu den Folgen eines Verbotes und die einschlägige Rechtsprechung verantwortungslos ignoriert.

Hintergrund: einschlägig bewanderte Juristen und Fachleute wissen, dass das kürzlich im Veranstaltungsgesetz beschlossene Verbot von Münzgewinnspielapparaten am 1.1.2015 gar nicht in Kraft treten kann.

Quelle: Automatenverband Helmut Kafka