Fördern die Städte durch Steuererhöhung das illegale Glücksspiel?

In den Ratssitzungen landauf und landab werden in diesen Tagen die Haushalte der Städte und Gemeinden diskutiert und beschlossen. Viele Kämmerer wollen eine Vergnügungssteuererhöhung für Spielautomaten durch die Räte beschließen lassen. Dieses führt oftmals zu einer Verdoppelung der Steuerlast. Im Hinblick auf die schon durch den Glückspielstaatsvertrag zu erwartenden Schließungen von Spielhallen, würde eine solche Steuerlast eine Verlagerung in die jetzt schon stattfindende Illegalität im Internet sowie in die Hinterstuben um ein vielfaches fördern. Das belegen u.a. Studien des Bundeswirtschaftsministeriums.

Im Illegalen Angebot von Glücksspielen findet weder Jugendschutz, Suchtprävention, Verbraucherschutz noch eine Öffnungszeitenregelung statt. Und natürlich wird man eine Vergnügungssteuerabrechnung lange suchen müssen, und trotzdem nicht finden. Dies kann nach Meinung der gewerblichen Automatenaufsteller, weder der politische Wille, noch eine Grundlage für verantwortungsvolles Verwaltungshandeln sein.

Das Angebot der Spielhallen wird vom größten Teil der Bevölkerung als Teil der normalen Alltagskultur angenommen. Die Anforderungsprofile für moderne Automatenunternehmen sind professionell und von Nachhaltigkeit geprägt. Dieses belegen die ausgiebigen Schulungen im Bereich des Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durch die IHK und durch Institutionen, welche von den Ministerien für Inneres und Kommunales der Länder anerkannt sind.

Warum sollen die transparent und nachhaltig geführten Familienunternehmen , mit Ihren festangestellten Mitarbeitern (bis zu 95%), totversteuert werden, und dem illegalen Glückspiel werden die jetzt schon geöffneten Türen noch weiter aufgerissen. Die Automatenunternehmer wollen, wie jeder andere Gewerbetreibende auch, ihre Abgaben entrichten. Aber sie wollen Ihre Firmen nicht langsam aber sicher durch den Staat entsorgen lassen. „Zum Vorteil der Illegalität ???“