Offener Brief an alle Automatenaufsteller und Ihre Mitarbeiter in Deutschland

Besteuerung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7. April 2006 hat der Bundesrat im Rahmen des Gesetzes zum Abbau missbräuchlicher Steuergestaltungen die Aufhebung der Umsatzsteuerfreiheit für die öffentlichen Spielbanken beschlossen. Die Folge: Die Umsätze mit gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG) unterliegen dann auch wieder der Umsatzsteuer. Durch die beschlossene Änderung von § 4 Nr. 9b UStG ist der vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 17. Februar 2005 beanstandete Verstoß der Umsatzbesteuerung von GGSG gegen den Grundsatz der Umsatzsteuerneutralität geheilt. Die Neuregelung tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich noch im April 2006 der Fall sein.

Was bedeutet die Gesetzesänderung für die Automatenwirtschaft? Eine 16 ige Umsatzsteuer belastet die Automatenaufstellunternehmer unter Berücksichtigung der Vorsteuer mit etwa 8 bezogen auf die Kassen der GGSG. Eine Spieleinsatzbesteuerung von 10 (= netto 9,09 ), wie von den Bundesländern anstelle der Umsatzbesteuerung vorgesehen, hätte die Belastung mehr als verdreifacht: Bei Geräten gemäß der bis 31. Dezember 2005 geltenden „alten“ Spielverordnung wären die Kassen mit Ø 27 belastet worden. Bei Geräten nach der neuen, ab 1. Januar 2006 geltenden Spielverordnung wären es in Abhängigkeit von der Auszahlquote ca. 50 – 60 gewesen. Die Folge: Das wirtschaftliche Aus für die weit überwiegende Mehrzahl der gesamten Unterhaltungsautomatenwirtschaft auf allen Branchenstufen!

In langen und schwierigen Verhandlungen konnten seitens der Spitzenverbände der Automatenwirtschaft (VDAI, DAGV, BA und FORUM) die wirtschaftlichen Folgen und die rechtlichen Probleme einer Spieleinsatzbesteuerung vermittelt werden. Die Verhandlungen mit Politikern und zahlreiche Gespräche wurden insbesondere durch die Vorsitzenden der Spitzenverbände geführt. Zudem wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen und Statements an die verantwortlich handelnden Bundes- und Landesminister gerichtet. Das intensive und zeitaufwendige, außergewöhnliche Engagement aller Verantwortlichen war erfolgreich. Begleitet wurden diese Aktivitäten von zukunftsorientierten, verantwortungsbewusst handelnden Automatenunternehmern, die ihrerseits vielen Politikern die existenzvernichtenden Folgen einer Spieleinsatzsteuer dargelegt haben. Die Spieleinsatzsteuer konnte so letztlich abgewehrt werden. Das wird von der weit überwiegenden Mehrzahl aller Automatenkaufleute anerkannt und gewürdigt. Durch diesen Einsatz konnten letztendlich die Existenzen von tausenden von Unternehmern und über 60.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

Einigen wenigen Automatenkaufleuten ist der Erfolg nicht ausreichend. Sie negieren die (bewältigte) Bedrohung durch die Spieleinsatzsteuer und betrachten die Umsatzsteuer als Geißel. Diese Personen und Splittergruppen (IdS Hannover; Gebrüder Freise, UAVD und Peter Eiba) haben massiv, aber erfolglos gegen die Umsatzbesteuerung der Umsätze mit GGSG agiert und setzen sehenden Auges die Existenz einer gesamten Branche aufs Spiel. In unerträglichem Stil durch Drohschreiben und Falschdarstellungen gehen diese Personen mit den Verfassungsorganen und deutschen Spitzenpolitikern um. Die Diskreditierung des Bundesrates und aller deutschen parlamentarischen Gremien durch „Freises & Co“ in einer Presseerklärung unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung des Bundesrates vom 7. April 2006 unterstreicht einmal mehr deren Außenseiterposition. Durch ihr Vorgehen werden falsche Hoffnungen geweckt und neue Unruhe gestiftet. Das vom Bundesrat beschlossene Gesetz hat die rechtliche Prüfung aller beteiligten Verwaltungen / Ministerien sowie der parlamentarischen Gremien ohne Vorbehalte passiert. Die politische Kultur gebietet es, diese einstimmige Entscheidung zu akzeptieren, sonst wird eine gesamte Branche ins Abseits gestellt. Was wollen die selbst ernannten, vermeintlichen „Interessenvertreter“? Sie wollen keine Steuern zahlen – weder Umsatz- noch Spieleinsatzsteuer. Den Traum der Steuerfreiheit kann zwar jeder für sich persönlich träumen, bezogen auf die Automatenwirtschaft ist er aber utopisch. Jeder realistisch denkende Kaufmann muss wissen und weiß, dass es ausgeschlossen ist, die Umsätze einer gesamten Branche dauerhaft umsatzsteuerfrei zu belassen. Die Umsatzbesteuerung ist deshalb im Vergleich zur Spieleinsatzsteuer der einzig wirtschaftlich tragbare und vernünftige Weg.

Richtig ist: Bund und Länder hatten ihrerseits einen Fehler gemacht! Die Spielbanken wurden in der Vergangenheit nicht umsatzbesteuert. Die alleinige (Umsatz-) Besteuerung von GGSG war ein Verstoß gegen den Grundsatz der Umsatzsteuerneutralität. Ausgelöst durch das EuGH-Urteil waren Bund und Länder jetzt in der Pflicht, diesen Verstoß zu heilen. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen ist aus fiskalischer Sicht durchaus zu verstehen, dass die Länder zunächst versucht haben, eine höhere Besteuerung im Sinne einer Spieleinsatzsteuer durchzusetzen. Die guten und tragfähigen wirtschaftlichen sowie rechtlichen Argumente der Verbandsvorsitzenden blieben aber nicht ungehört. Die Vernunft hat gesiegt. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft wird nunmehr wieder genauso besteuert wie alle anderen Gewerbetreibenden auch, nämlich mit der Umsatzsteuer. Alles Mehr wäre zu viel gewesen; ein Weniger ist politisch und rechtlich unrealistisch. Der Dank der gesamten Branche gilt allen Verbandsvorständen und besonders den Vorsitzenden der Spitzenverbände Paul Gauselmann, Pit Arndt, Karl Besse und Ulrich Schmidt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Jürgen Bornecke (VDAI)

gez. RA Jörg Meurer (DAGV)

gez. RA Harro Bunke (BA)

gez. Jürgen Constroffer (FORUM)

gez. Robert Hess (AWI)

Berlin, 10. April 2006