Aktuelle Stunde des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Sportwettenmonopol

In der 26. Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen am 6. April 2006 fand eine Aktuelle Stunde zu den „Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 zum staatlichen Sportwettenmonopol“ statt.

In der Meldung „Plenum aktuell“ heißt es:

Das staatliche Monopol für Sportwetten ist verfassungswidrig, weil es „eine effektive Suchtbekämpfung nicht sicherstellt“. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 28.03.06 entschieden. Mit den Auswirkungen dieses Urteils beschäftigte sich auf Antrag der SPD-Fraktion der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde. Gekoppelt war der Antrag mit einem Eilantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Thema: „Wettmonopol des Staates: Der Landesgesetzgeber muss jetzt handeln!“ ( Drucksache 14/1591)

Glücksspiele wie zum Beispiel Sportwetten sind in NRW grundsätzlich verboten. Ausnahme: Man besitzt eine Konzession, verbunden mit dem konkreten Auftrag der Suchtvermeidung, denn das war der Sinn des Monopols. Das Gericht räumt dem Gesetzgeber nun zwei Möglichkeit ein, bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu zu regeln: Entweder das Wettmonopol so gestalten, dass es der Spielsuchtbekämpfung tatsächlich dient. Oder die Sportwetten für private Anbieter öffnen.

„Eine sehr kluge Entscheidung“, fand Michael Vesper von den Grünen, „nicht Gewinnmaximierung, sondern Durchsetzung des allgemeinen Wohls steht im Vordergrund. Diesen Doppelbeschluss halte ich für richtig.“

Für Günter Garbrecht (SPD) war klar, welche der beiden Möglichkeiten seine Partei vorzieht: „Soll auch hier privat vor Staat gehen? Wir wollen am staatlichen Wettmonopol festhalten!“ Darüber hinaus dürfe die Landesfachstelle gegen Spielsucht nicht mit anderen Beratungsstellen zusammengelegt werden. Nicht Kürzung der Mittel in diesem Bereich sei richtig, sondern ihr Ausbau.

Wer Geld auf Pferderennen, Fußballspiele oder Boxkämpfe verwetten möchte, hat offiziell keine große Auswahl. Einzig das staatliche Unternehmen Oddset1 hat die Lizenz, Wetten anzubieten. Mit den Einnahmen werden wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten in den Bereichen Soziales, Sport, Umwelt und Naturschutz gefördert. Aktuell erwartet NRW aus Konzessionseinnahmen durch Sportwetten rund 17 Millionen Euro: 5,8 Millionen davon bekommt der Sport.

Doch überall in NRW sind private Wettunternehmer tätig geworden. „Wenn wir durch unsere Innenstädte gehen, sind die Folgen nicht zu übersehen. Der Sportwettenmarkt ist gegenwärtig von Wildwuchs geprägt“, sagte Christof Rasche (FDP). „Nach Expertenmeinung steht auch dem kaum zu kontrollierenden Online-Wettenmarkt ein kräftiges Wachstum bevor. Die Experten erwarten zudem eine zunehmende Abwanderung der Spieler in den ausländischen Graumarkt. Ausländische Internet-Plattformen locken mit deutlich höheren Ausschüttungen – gerade weil sie keine Konzessionsabgabe leisten müssen. Eine Patentlösung gibt es noch nicht und ihr Eilantrag ist da wenig hilfreich.“

Die Bayrische Staatsregierung habe aber auf das Verfassungsgerichts-Urteil unmittelbar reagiert, sagte Hans-Willi Körfges, SPD. „Dort werden alle Fälle aufgegriffen, in denen in Wettbüros, Gaststätten, Spielhallen oder sonstigen Einrichtungen die Teilnahme an Sportwetten, die nicht von der staatlichen Lotterieverwaltung veranstaltet werden, angeboten wird. Ein entsprechendes Vorgehen ist in NRW bis jetzt nicht erkennbar.“

„Sofortiges Handeln wäre überstürzt“, meinte Rudolf Henke (CDU), der gleich zweimal ans Rednerpult trat. Die Ministerpräsidenten hätten eine Arbeitgruppe eingesetzt, die der Koordinierung der Bundesländer diene.

Eins ist klar: So wie jetzt geht es nicht weiter. „Die Landesregierung wird zeitnah prüfen, durch welche Maßnahmen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden können“, sagte Ingo Wolf, der NRW-Innen- und Sportminister von der FDP. Das aber geht den Grünen nicht schnell genug. Die Zahl der Glücksspielsüchtigen habe zugenommen und Sportwetten seien eine Einstiegsdroge, so Barbara Steffens (Grüne). „Das liegt auch daran, dass der Einstieg so einfach ist. Schon Jugendliche haben einen immer stärkeren Zugang über Internet und Handy, dem muss schnell etwas entgegengesetzt werden.“

Horst Engel (FDP) mahnte dagegen zur Geduld: „Ein Parforce-Ritt ist nicht möglich“, meinte er, beruhigte aber seine Vorredner, hier gelte auch für die FDP weniger „Privat vor Staat“ als vielmehr „Verlässlichkeit vor Beliebigkeit.“

Der Antrag „umgehend“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils erfüllt, wurde von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt

Lesen Sie die Drucksache 14/1591 im „Dokumentenarchiv“ sowie das Beschlussprotokoll (14/26) unter „Protokolle und Tagesordnungen“ des Landtags NRW (www.landtag-nrw.de)