Faltlhauser stellt Maßnahmenkatalog für Oddset-Wetten vor

FRANKFURT – Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser hat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die weitere Tätigkeit der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgestellt. Damit würden die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen, hieß es in einer bereits am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der Behörde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. März das Sportwetten-Monopol von Oddset grundsätzlich bestätigt. Gleichzeitig erteilte das Gericht der Staatlichen Lotterieverwaltung Vorgaben zur Begrenzung der Werbung und zum Auftreten von Oddset.

Die Lotterieverwaltung werde das Wettangebot einschränken, hieß es nun in der Erklärung des Ministeriums: So würden beispielsweise Halbzeitwetten nicht mehr angeboten. Livewetten werde es bei Oddset nicht geben und Wetten über SMS künftig nicht mehr möglich sein. Auch soll es keine Wettmöglichkeiten im Fußballstadion mehr geben.

Für Wetten im Internet gelte folgendes: „Altkunden“ würden aufgefordert, binnen drei Wochen eine strenge Identifizierung durchzuführen, Neuanmeldungen im Internet solange ausgesetzt, bis eine umfassende Lösung für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Suchtprävention und den Jugendschutz gefunden sei.

Zudem werde die Werbung eingeschränkt; Oddset-Fernsehwerbung gebe es nicht mehr. Außerdem werde die Bandenwerbung in Stadien für Oddset eingestellt und die Rundfunkwerbung für zwei Monate ausgesetzt. In dieser Zeit wird laut Angaben geprüft, wie Rundfunkwerbung aussehen kann, die sich ausschließlich an sachlicher Information zur Art und Weise der Wettmöglichkeiten orientiert.

Neue Trikotwerbung gebe es künftig nicht mehr. Alle Werbeaussagen würden überprüft, ob sie unzulässige Aufforderungen zum Wetten enthielten. Künftig dürfe sich die Werbung alleine auf Informationen zur Art und Weise der Wettmöglichkeiten beziehen.

Zudem stellte das Ministerium Maßnahmen zur Suchtprävention vor: So soll auf alle Spielscheine ein Hinweis auf die Suchtgefährdung aufgedruckt werden. Mitarbeiter der Annahmestellen erhielten eine spezielle Schulung. Außerdem soll es in allen Annahmestellen Aushänge mit Hinweisen auf Suchtberatungsstellen geben.

Grundsätzlich seien Wetten künftig nur noch mit Kundenkarten möglich. Damit werde zum einen eine Sperrmöglichkeit erreicht, der Spieler könne sich auch individuelle Wettlimits einspeichern, und ein „Vielfachspielen“ werde verhindert, erklärte das Ministerium. Vorgesehen sei, ein Sozialkonzept für Suchtgefährdete zu entwickeln.

Bayern Innenminister Günther Beckstein geht derweil gegen als illegal eingeschätzte private Wettanbieter vor und will ihre Annahmestellen schließen, wie die „Börsen-Zeitung“ am Mittwoch schreibt. Deren Anwälte verwiesen darauf, dass der Wortlaut des Gerichtsurteils die Schließungsanordnungen nicht deckte, hieß es in dem Bericht.

In einem Interview mit „Focus-Money“ hatte bereits der Oddset-Chef Erwin Horak die Schließung aller illegalen Wettbüros gefordert: „Im Urteil steht, dass private Wettanbieter weiter als verboten angesehen werden können.“ Das betreffe auch die privaten Wettunternehmen, die über eine Malta- oder eine DDR-Lizenz verfügen.

Betroffen könnte damit auch die BETandWIN.com Interactive Entertainment AG sein, die über eine solche DDR-Lizenz verfügt. Das Unternehmen hatte in einer ersten Einschätzung des Urteils zunächst „keine Auswirkungen“ auf das Sportwettengeschäft des deutschen Beteiligungspartners Betandwin e.K gesehen.