Stanleybet International fordert offenen und regulierten Wettmarkt für den verfassungsrechtlich gebotenen Verbraucherschutz

Liverpool, 30. März 2006 – Stanleybet International, ein führender europäischer Wettanbieter, begrüßt das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Gericht bestätigt, dass das staatliche Wettmonopol in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig ist, da es keine effektive Bekämpfung der Wettsucht gewährleistet.

Das Gericht stellte fest, dass der Geschäftsbetrieb von ODDSET unvereinbar mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl ist. Darüber hinaus stelle der Staat bei seinem Monopol die fiskalischen Interessen über das gesellschaftliche Interesse an der Vermeidung von Wettsucht. Daher stellt das staatliche Monopol eine klare Verletzung der bestehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und insbesondere des Gambelli-Urteils [C-243/01] dar.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter weist der Betrieb des staatlichen Wettmonopols ein „Regelungsdefizit“ auf:

„Die Veranstaltung der Sportwette ODDSET verfolgt erkennbar auch fiskalische Zwecke. Vor allem aber ist der Vertrieb nicht aktiv an einer Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet. Das tatsächliche Erscheinungsbild entspricht vielmehr dem der wirtschaftlich effektiven Vermarktung einer grundsätzlich unbedenklichen Freizeitbeschäftigung. Das zeigt eine breit angelegte Werbung […]. Ebenso wenig sind die Vertriebswege für ODDSET auf eine Bekämpfung der Suchtgefahren angelegt.“

Im Ergebnis gab das Gericht dem Gesetzgeber die Alternativen vor, entweder das staatliche Monopol am vornehmlichen Zweck der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten oder den Markt für lizenzierte private Anbieter zu öffnen. Mit dem 31. Dezember 2007 bestimmten die Richter eine Frist für eine Neuregelung, die eine dieser beiden Optionen verwirklicht.

Stanleybet International erwartet, dass diese Entwicklung zu einem Zustand führt, den das Verfassungsgericht als „gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen“ bezeichnet hat.

Daher hofft Stanleybet, dass der Gesetzgeber

1. die restriktive Monopolstruktur abschafft, die verfassungswidrig ist und ihren Zweck der Bekämpfung problematischen Spielverhaltens und Spielsucht nicht erfüllt.

2. in Übereinstimmung mit dem EU-Recht die kontrollierte Zulassung seriöser und verantwortungsvoller privater Wettanbieter ermöglicht. Diese Lösung hat sich bereits in einigen EU-Staaten als sehr erfolgreich erwiesen.

Adrian Morris, Finance Director von Stanleybet International, fordert den deutschen Gesetzgeber auf “diese klare Botschaft des Verfassungsgerichts zu nutzen und einen fairen und regulierten Markt einschließlich der Zulassung etablierter in der EU ansässiger Anbieter sicherzustellen. Stanleybet ist ein erfahrender und verantwortungsbewusster Wettanbieter mit Lizenzen in mehreren Mitgliedstaaten und Beitrittsländern der EU. Gerne bieten wir dem Gesetzgeber unsere Expertise für Beratungen zur Schaffung eines freien und wettbewerbsorientierten Marktes an, der die Wichtigkeit des öffentlichen sozialen Interesses berücksichtigt.“