CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das Monopol im Sportwettmarkt erklärt die drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Wettmonopol ist zu begrüßen. Das staatliche Wettmonopol wurde in seiner derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt, weil eine effektive Bekämpfung der Spielsucht als Voraussetzung des Monopols derzeit Verfassungsrichter an der mangelnden aktiven Suchtprävention ist besonders hervorzuheben.

Die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes, dass dem staatlichen Wettmonopol legitime Gemeinwohlziele, wie die Bekämpfung der Spiel-und Wettsucht, der Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften seitens der Wettanbieter und der Schutz vor irreführender Werbung zugrunde liegen müssen, ist sehr zu unterstützen. Daher ist es sinnvoll, Maßnahmen, die über das bloße Bereitstellen von Material hinausgehen, durchzuführen. Die gesetzliche Verankerung eines staatlichen Wettmonopols dient dem Schutz der Teilnehmer und schützt vor betrügerischen Machenschaften. Die staatlichen Wettanbieter und die Spitzenverbände des deutschen Sports sind jetzt gefordert, Handlungsempfehlungen für die zukünftige Gestaltung des Wettspielmonopols zu erarbeiten.

Die Spielsucht ist eine Form der Abhängigkeit, die lange Zeit unterschätzt wurde. Dabei wird die Zahl der pathologischen Glücksspieler in Deutschland auf 180.000 Menschen geschätzt, die durchschnittliche Anzahl behandelter Glücksspieler ist innerhalb eines Jahres um 28,6 % gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen mittlerweile um mehrere hundert Millionen Euro höher sind als aus alkoholbezogenen Steuern.

Dabei sind die Behandlungsmethoden bei dieser Form der Sucht durchaus viel versprechend. Für die Klienten der Suchtberatungsstellen, die eine Therapie durchlaufen und abgeschlossen haben konnten bisher beachtliche Erfolge erreicht werden, 45,5 konnten als abstinent, 36,1 als gebessert eingestuft werden.

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