careplay – Gegen eine Ausweitung des Glücksspielangebotes

Die von der EJPD vorgeschlagene Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung löst grosse Besorgnis bei den Spielsuchtexperten aus.

Die Glücksspielautomatenverordnung (GSV) unterscheidet zwischen Geschicklichkeits-und Glücksspielautomaten. Letztere dürfen seit einem Jahr nur noch im geschützten Rahmen der Spielbanken betrieben werden.

Dies hat zu erheblichen Umsatzbeinbussen der Geldspielautomatenbranchegeführt.

Die vorgeschlagene Teilrevision zielt auf eine Verwässerung der heute klaren Regelung ab. Zukünftig dürften demnach Geschicklichkeitsautomaten, bis zu 40% zufallsbedingte Spielelemente enthalten. Dies ist eine Aufweichung der Abgrenzungskriterien. Das Spielbankengesetz sieht vor, dass bei einem Geldspielautomaten ausser halb der Kasinos die Entscheidung über den Gewinn unverkennbar von der Geschicklichkeit des Spielers abhängen muss. Bei dem Mischgerät ist dies nicht mehr der Fall. Damit läuft der Spieler Gefahr, die Kontrolle über das Spiel zu verlieren.

Damit wird der unkontrollierten Ausweitung an Glücksspielen Tür und Tor geöffnet. Genau das hat man mit dem neuen Spielbankengesetzes unterbinden wollen. In der Schweiz leiden über 70´000 Personen an Spielsucht.

Die Mischautomaten haben Suchtpotential und untergraben die Präventionsbemühungen enorm. Fachliche Gründe sprechen deutlich gegen eine Revision der Glücksspielverordnung!

Eine Änderung der bestehenden Glücksspielautomatenverordnung führt zu einer Verwässerung der sozialverantwortlichen Glücksspielpolitik der Schweiz.

Kontakt: Prof. Jörg Häfeli. Dozent und Projektleiter