ODDSET begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

München –

– Gericht bestätigt Notwendigkeit einer strengen gesetzlichen Regulierung des Sportwettenangebots
ODDSET wird Anforderungen des Gerichts schnell umsetzen
– Private Wettanbieter bleiben verboten

ODDSET, der staatliche Anbieter von Sportwetten, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenangebot in Deutschland. Das Urteil folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesländer. Diese haben in einem Staatsvertrag von 2004 das staatliche Monopol für Sportwetten geregelt, um den negativen Auswirkungen wie Spielsucht und Kriminalität, die mit der Veranstaltung von Sportwetten verbunden sind, wirksam zu begegnen.
Dieser Ansatz sei grundsätzlich rechtmäßig, so die höchsten Richter heute. Das staatliche Angebot müsse sich aber künftig noch konsequenter an dem Gemeinwohlziel der Spielsuchtbekämpfung orientieren.

Nach Auffassung von ODDSET schafft das Urteil endlich Rechtssicherheit in einem Bereich, der in den vergangen Jahren immer stärker zum Betätigungsfeld illegaler bzw. rechtlich umstrittener Anbieter wurde.

„Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Monopolangebot für grundsätzlich geeignet hält, die Gefahren der Spielsucht zu bekämpfen.“ sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, die im Auftrag aller 16 Landesgesellschaften die Geschäfte von ODDSET führt.

„Wir werden die vom Gericht gemachten Auflagen analysieren und schnellstmöglich umsetzen. Gefordert sind jetzt die Bundesländer. Die Ordnungsbehörden können und müssen jetzt konsequent gegen alle illegalen Wettanbieter – auch im Internet – vorgehen. Zudem muss der Gesetzgeber eine wirksame Handhabe gegen die Vermittlung von Sportwetten über das Internet ins Ausland schaffen. Wenn das nicht passiert, helfen die Auflagen, die uns heute gemacht wurden, nur den illegalen Anbietern. In diesem Fall könnte am Ende das Gegenteil von dem eintreten, was die Richter eigentlich erreichen wollen.“ so Horak weiter.

In diesem Zusammenhang begrüßt ODDSET insbesondere, dass das Gericht heute klar gestellt hat, dass das Veranstalten von Wetten durch private Unternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin verboten bleiben und ordnungsrechtlich unterbunden werden können.

Pressekontakt:
Wolfgang Feldner
Marketingleiter ODDSET