NOVOMATIC schafft bis zu 500 neue Arbeitsplätze in Niederösterreich

Im Streit um die einem Tochterunternehmen der Novomatic im Vorjahr erteilte Genehmigung für den Betrieb von bis zu 2.500 Glücksspielautomaten der Type Video Network Terminals (VNT) in Niederösterreich sind nunmehr auch die letzten juristischen Bedenken ausgeräumt: Die von der Genehmigung umfassten Spielapparate unterliegen – entgegen eines Vorwurfs von Landesrätin Christa Kranzl – nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes und können daher sofort in Betrieb genommen werden. Dies hat das heute, Freitag (17.3.2006), vorab elektronisch eingelangte Gutachten des Sachverständigen, der von der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt bestellt worden ist, eindeutig klargestellt. Die Behörde wird daher kein Verfahren einleiten.

„Wir haben in dieser Sache immer dem Rechtsstaat vertraut und folgerichtig in allen gegen uns eingeleiteten Verfahren Recht bekommen. Wir werden nunmehr unsere ADMIRAL ENTERTAINMENT-Standorte mit Alfons Haider als unseren Werbeträger in Niederösterreich zügig ausbauen. Dabei werden wir die Einhaltung der höchsten Schutzkriterien sicherstellen und bis zu 500 neue Dauerarbeitsplätze schaffen. Jugendliche haben ausnahmslos keinen Zutritt zu unseren Spielstätten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Franz Wohlfahrt in einer ersten Reaktion. Die 33 Terminals in Wiener Neustadt werden nach Abschluss notwendiger Adaptierungsarbeiten in der Spielstätte in den nächsten Wochen offiziell in Betrieb genommen werden.

„Unserem Unternehmen, das als international erfolgreicher Leitbetrieb allein in Niederösterreich mehr als 600 Mitarbeiter/innen beschäftigt, steht durch die rechtswidrige Behinderung des Betriebes der genehmigten Terminals gegen das Land ein Amtshaftungsanspruch in Höhe von vorerst zumindest 7 Millionen Euro zu. Das Amtshaftungsverfahren haben wir heute durch unseren Anwalt eingeleitet. Da in den letzten Wochen von einem Mitglied der Landesregierung in der Öffentlichkeit unser hervorragender Ruf zu Unrecht massiv in Zweifel gezogen worden ist, behalten wir uns die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte ausdrücklich vor“, stellte Wohlfahrt abschließend unmissverständlich klar.

Zur Chronologie:

08.06. 2005: Antrag auf Genehmigung der Terminals gesetzeskonform eingebracht

08.08.2005: Antrag mit Auflagen vom Amt der NÖ Landesregierung genehmigt und zugestellt

22.09.2005: Antrag abgewiesen (Begründung: mangelnde Zustellung sowie Gesetzwidrigkeit)

25.10 2005: Beschlagnahme von 33 Terminals in Wr. Neustadt

24.02.2006: Verwaltungsgerichtshof hebt Bescheid vom 22.9.2005 wegen Rechtswidrigkeit auf (Zustellung der Genehmigung am 8.8.2005 war eindeutig gesetzeskonform)

06.03.2006: Bei der Bundespolizeidirektion Wr. Neustadt wird eine Niederschrift deponiert, wonach die 33 Terminals gegen das Glücksspielgesetz verstoßen (Die Angaben in der Niederschrift beruhen auf einer reinen Vermutung, ohne dass die Terminals vorher untersucht worden sind)

08.03.2006: Beschlagnahme wird auf Grundlage einer Berufungsentscheidung des UVS Niederösterreich wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben, die Genehmigung vom 8.8.2005 wird als rechtskräftig und gesetzeskonform bestätigt, das Verwaltungsstrafverfahren wird eingestellt.

08.03.2006: Der Schlüssel zum Veranstaltungsort wird vom Magistrat um 16 Uhr an den Rechtsvertreter von Novomatic übergeben und von diesem bei einem Notar bis zur Begutachtung durch den bestellten Sachverständigen hinterlegt.

13.03.2006: LR Kranzl bringt bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eine Anzeige gegen Beamte ihres Ressorts wegen des Verdachtes des Amtsmißbrauchs ein.

15.03.2006: In Wr. Neustadt werden an Ort und Stelle von der Bundespolizeidirektion im Beisein des bestellten Sachverständigen die Terminals erstmals seit Beschlagnahme wieder in Betrieb genommen und begutachtet.

17.03.2006: Der Sachverständige stellt in seinem Gutachten die Gesetzeskonformität der Spielterminals eindeutig fest. Mit diesen Terminals wird nicht gegen das Glücksspielmonopol des Bundes verstoßen. Diese können auf Grundlage der Bewilligung vom 08.08.2005 betrieben werden.

17.03.2006: Novomatic leitet gegen Land NÖ das Amtshaftungsverfahren ein und begehrt vorerst 7 Mio an Schadenersatz. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Schritte wird vorbehalten.

Dr. Hannes Reichmann