Hamburger Spielvergnügungsteuer: Einsprüche werden nicht beschieden

Pressemitteilung des HAMBURGER AUTOMATEN VERBANDES e.V.

Hinhaltetaktik, um Senatserfolg vorzutäuschen?

Bereits seit Oktober vergangenen Jahres ist in Hamburg Wirklichkeit, was die Bundesländer am 10. Februar 2006 im Bundesrat beschlossen hatten: die Besteuerung des Spieleinsatzes für gewerbliche Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Es ist bekannt, dass Hamburg als Feldversuch für die bundesweite Spieleinsatzsteuer gesehen wird.

Die Länder hatten diesen Besteuerungsvorschlag eingebracht, um von der anderen Alternative, der Unterwerfung der Spielbankerlöse unter die Umsatzsteuer, abzulenken. Die hierdurch zu Stande kommenden Einnahmeschmälerungen in den Landeshaushalten könnten, so die Länderfinanzminister, nicht hingenommen werden.

Im zuständigen Hamburger Finanzamt, welches die Hamburger Spielvergnügungsteuer verwaltet, liegen bereits hunderte von Einsprüchen gegen die Steueranmeldungen vor. Dennoch hat nicht ein einziger Unternehmer bislang einen Einspruchsbescheid erhalten. Nur dieser eröffnet aber die Möglichkeit, das Steuergesetz vor Gericht klären zu lassen.

„Wir sind bereit für eine Klärung“ so Sabine Glawe, Vorsitzende des Hamburger Automaten Verbandes. „Die Steuer ist in höchstem Maße erdrosselnd, und wir können das nachweisen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken einer Einsatzbesteuerung, auf die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren immer wieder hingewiesen haben, sind offensichtlich und müssen geklärt werden“

Dennoch mauert der Senat und lässt sich Zeit mit den Einspruchsbescheiden. „Wir gehen davon aus“, so Sabine Glawe weiter, „dass dieses nicht ohne Grund geschieht. Bundesrat und Bundesregierung haben in der Steuerfrage noch immer keine Lösung zu Stande gebracht. Für die Länderalternative muss so lange wie möglich das Bild einer effizienten und tragbaren Besteuerung aufrechterhalten werden. Klagen vor Gericht gegen diese Steuer sind da nur schlecht fürs Image.“ so Glawe.

Zudem hat die Hamburger Bürgerschaft zum Ende März 2006 einen Bericht über die neue Steuer eingefordert. „Mindestens bis zur Evaluation muss der Senator heile Welt vorgaukeln!“

Inzwischen regt sich sogar Widerstand aus eigenen CDU-Kreisen: So hat der Vorsitzende des MIT, Herr Dr. Josef Schlarmann, in einer Pressemitteilung erklärt, dass eine Besteuerung auf den Einsatz des Spielers völlig verfehlt sei. Diese Besteuerung ließe bereits ausbezahlte Gewinne völlig unberücksichtigt, der Unternehmer zahlt Steuern auf etwas, was er letztlich gar nicht bekommt. Die Steuer käme einer Erdrosselungssteuer für viele mittelständische Betriebe gleich.

„Nur wer sich nicht sicher ist, zögert“ bewertet Glawe das Ausbleiben der Einspruchsbescheide. Die Hinhaltetaktik des Senates ist das beste Indiz dafür, dass die Hamburger Spielvergnügungssteuer als auch die bundesweite Spieleinsatzsteuer auf dünnem Fundament stehen.

HAMBURGER AUTOMATEN VERBAND e.V.
Steintorweg 8
20099 Hamburg
Tel.: 040 – 20 72 73
Fax: 040 – 200 98 99
HAV-Hamburg@t-online.de