PAF: Auch Sportwetten sind Teil eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes

Beschlussfassung des EU-Parlaments zur Dienstleistungsrichtlinie ignoriert europäische Rechtssprechung und schadet Verbrauchern.

Berlin – Bei der Beschlussfassung des EU Parlaments zur Dienstleistungsrichtlinie am vergangenen Freitag wurde der Schaffung eines umfassenden europäischen Binnenmarktes eine Absage erteilt, da ein wichtiger Wirtschaftszweig ausgeklammert wurde. So sind nach Ansicht der Parlamentarier Sportwetten von der Dienstleistungsrichtlinie aufgrund des „besonderen Interesses der Mitgliedstaaten“ von der Richtlinie auszunehmen. Nach Meinung des finnischen Wettanbieters PAF (Ålands Penningautomatförening) ignoriert das Parlament mit dieser Entscheidung nicht nur geltende europäische Rechtssprechung, sondern wendet sich gezielt gegen die Interessen der Verbraucher.

Denn: Die rechtlichen Rahmenbedingen im Sportwettenmarkt unterliegen aktuell den nationalen Regierungen. Mit der Bestätigung des Subsidiaritätsprinzips in diesem Bereich wird die Chance auf eine Harmonisierung in diesem Wachstumsmarkt verspielt und der Verbraucher zum Wetten in eine rechtliche Grauzone gedrängt. Laut einer aktuellen Untersuchung des Sportwettenmarktes, die von PAF in Auftrag gegeben wurde, befinden sich weniger als ein Prozent aller deutschsprachigen Online-Wettangebote in Deutschland. So flossen allein 2004 über 800 Millionen EURO ins Ausland. Dort wetten die Verbraucher ohne den Schutz deutscher Gerichte, oftmals in Unkenntnis der Seriosität des Angebotes. Denn auch dies bestätigt die Untersuchung: Betrügerische Angebote mischen sich unter seriöse lizenzierte Angebote aus dem europäischen Ausland.

Nach Meinung der Analysten reicht das bestehende legale Wettangebot in Deutschland schon jetzt nicht mehr, um die wachsende Nachfrage nach Sportwetten zu decken. So prognostiziert die PAF-Studie allein in Deutschland eine Verdreifachung des Marktes bis zum Jahr 2010. „In dieser Situation ist eine Abschottung des Marktes durch ein Monopol der falsche Weg. Das EU-Parlament hat mit der Beschlussfassung eine wichtige Chance verpasst, frühzeitig die Weichen für eine europaweite Harmonisierung des Marktes zu stellen. Durch die Zulassung von Anbietern mit gültiger EU-Lizenz wird die Nachfrage auf seriöse Angebote gelenkt. Dies nutzt vor allem den Verbrauchern“, betont Florian Disson, Area Manager von PAF in Deutschland.

Die Bestätigung der nationalen Glücksspielmonopole stellt nach Ansicht von PAF die fiskalischen Interessen über den Verbraucherschutz. „Wir halten deswegen die Entscheidung des EU-Parlaments für unglücklich und hoffen nun auf ein richtungsweisendes Signal durch die EU-Rechtssprechung. Gerade im Sportwettenbereich brauchen wir vernünftige ordnungspolitische Rahmenbedingungen, die einen EU-weiten Wettbewerb ermöglichen. Als finnisches Unternehmen mit fast 40jähriger Erfahrung am Markt sind wir dafür bereit“, so Florian Disson weiter.

Über PAF
Hinter der Abkürzung PAF verbirgt sich der åländische Geldautomatenverein (Ålands Penningautomatförening). Seit 1967 ist das Unternehmen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und betreibt mit Erlaubnis der åländischen Regierung Glücksspiel und Wetten auf Åland, an Bord von Schiffen und im Internet. 1999 hat das Unternehmen den Schritt ins Internet gewagt und beweist mit 200.000 registrierten Kunden auch hier, dass der vernünftige Spaß am Spiel und Gemeinnützigkeit bestens zueinander passen: Der gesamte Unternehmensgewinn von PAF kommt ausschließlich wohltätigen Zwecken zu Gute.

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