BA: Länder profilieren sich als Spielverderber

Gegen das vom Bundesrat geplante Spieleinsatzsteuer-Gesetz wehrt sich der Bundesverband Automatenunternehmer und verweist auf die existenzgefährdenden Folgen eines solches Gesetzes für die Branche. Hier die Stellungnahme des BA im Wortlaut:

„Eine ganze Branche zittert und fürchtet den Untergang – nur weil sich Bund und Länder nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht einigen können. Der Bund plädiert für die Wiedereinführung der Umsatzsteuer für die Umsätze gewerblicher Geldspielgeräte und gleichzeitiger Besteuerung von Spielbankenumsätzen. Die Länder möchten eine Spieleinsatzsteuer einführen, die ihnen vordergründig mehr Geld in die Landeskassen spült. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass eine solche Regelung die gewerblichen Automatenbetreiber so sehr belastet, dass sie um ihre Existenz und die 60.000 Arbeitsplätze der Branche fürchten müssen. Und wer zahlt dann die Steuern?

Am 17. Februar 2005 hatte der EuGH die steuerliche Ungleichbehandlung von Spielbanken und gewerblichen Automatenaufstellern beseitigt. Seitdem darf die Umsatzsteuer auf gewerbliche Geldspielgeräte nicht mehr erhoben werden. Steuerausfälle von rund 200 Millionen Euro im Jahr für Bund und Länder sind die Folge.

Zur Vermeidung hat der Bundesrat am 10. Februar 2006 entschieden, den Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Am 16. Februar fand dazu die erste Lesung statt.

Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft macht verzweifelt darauf aufmerksam, dass sie Teil der gewerblichen Wirtschaft ist und daher auch zukünftig Umsatzsteuer zahlen will – also die Lösung des Bundes akzeptiert. Eine Spieleinsatzsteuer dagegen wird sie ruinieren und eine ganze Branche in Gefahr bringen.

Die Rechnung ist recht einfach: Laut der zum 1.1.2006 novellierten Spielverordnung müssen bei Geldspielgeräten von 100 Euro Spieleinsatz mindestens Euro 77,08 wieder ausgeschüttet werden. Es bleiben also rund 23 Euro, von denen 16 Prozent Mehrwertsteuer, also etwas mehr als 3,10 Euro, gezahlt werden müssen. Hierbei ist ein Vorsteuer-Abzug nicht berücksichtigt. Eine Spieleinsatzsteuer von 10 Prozent, wie sie die Länder planen, nimmt den Betreibern noch einmal rund 6 Euro mehr, insgesamt also knapp 9,10 Euro, von ihren Kassen-Einnahmen ab – das Aus für die überwiegend mittelständischen Betriebe. Ein Vorsteuer-Abzug ist bei einem Spieleinsatzsteuergesetz nicht möglich! Auch die Idee der Länder, doch einfach die Gewinnquote zu reduzieren und so die Steuer auf die Spieler zu überwälzen, greift zu kurz. Denn erstens ist die Mindest-Gewinnquote gesetzlich festgeschrieben und zweitens dürfen bei allen rund 200.000 aufgestellten, von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Geldspielgeräten die fest programmierten Auszahlquoten nicht verändert werden. Für die Aufstellunternehmer gibt es keine Ausweichmöglichkeiten.

Die Wiedereinführung der Mehrwertsteuer kann die Branche verkraften. Denn sie wurde bis Anfang 2005 bereits erhoben und ist in der Kalkulation berücksichtigt. So zieht das Institut der deutschen Wirtschaft sein Fazit, das sich ebenfalls Sorgen um die Überlebenschancen dieser Branche macht (iwd, 2006 Nr.5).“