EuGH bestätigt deutschen Glücksspielstaatsvertrag

„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von heute zum Glücksspielstaatsvertrag“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Der EuGH hat in seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass die deutsche Glücksspielregelung in Bezug auf die mit ihr verfolgten Ziele des Allgemeininteresses verhältnismäßig und infolgedessen mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sein kann, so der Gewerkschafter. Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet grundsätzlich verboten, nur Lotterien und Sportwetten können erlaubt werden. „Damit bleibt es nach Auffassung des Bundesarbeitskreises Spielbanken bei dem Internetverbot in Deutschland, und das ist gut so und wird von uns begrüßt“, so Stracke.

Der Bundesgerichtshof hat nun zu prüfen, ob die in Rede stehende Regelung allen sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebenen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügt. „Wir gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages entscheiden wird“, so Stracke.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz