Lotto informiert: EuGH bestätigt deutschen Glücksspielstaatsvertrag

Münster, den 12. Juni 2014 – Der EuGH hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (Az. C-156/13) die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gunsten der deutschen Bundesländer beantwortet.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit, den die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG gegen den privaten Glücksspielanbieter digibet führt. WestLotto will digibet gerichtlich die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet untersagen, weil digibet hierfür keine Erlaubnis besitzt. Diesem Ziel ist WestLotto mit der Luxemburger Entscheidung vom heutigen Tag einen großen Schritt näher gekommen. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht war WestLotto mit seiner Klage gegen den Anbieter mit Sitz in der Steueroase Gibraltar, bereits erfolgreich.

„Die heutige Entscheidung bedeutet einen Meilenstein in der Frage der Rechtmäßigkeit des staatlichen Glücksspielangebots in Deutschland und ist ein schwerer Schlag für die privaten illegalen Wettanbieter“, kommentiert Theo Goßner, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto das Urteil aus Luxemburg.

Der EuGH hat heute eine richtungsweisende Antwort gegeben, indem er die deutsche Glücksspielregelung für verhältnismäßig und mit dem freien Dienstleistungsverkehr für vereinbar hält, sofern auch die übrigen rechtlichen Anforderungen gegeben sind. „Nach den bisherigen Ausführungen des BGH dürfen wir nun auch eine abschließende positive Entscheidung von dort erwarten“, so Goßner weiter.