Ausschluss des Glücksspiel aus der Dienstleistungsrichtlinie:

Jetzt muss die Kommission handeln

Die europäische Remote Gambling Branche bedauert, dass das Europäische Parlament heute beschlossen hat, das Glücksspiel aus dem Gültigkeitsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszuschließen.

Die European Betting Association (EBA) und die Remote Gambling Association (RGA) sind der Ansicht, dass das Europäische Parlament eine wichtige Gelegenheit verpasst hat, die Einführung fairer und nachhaltiger Regelungen für den Glücksspielmarkt der EU zu fördern.

Didier Dewyn, Generalsekretär der EBA, betont, dass „sich das Europaparlament anscheinend nicht mit dem Problem des Glücksspiels auf europäischer Ebene befassen will, obwohl deutlich wird, dass EU-Regelungen die einzig verantwortungsvolle Option sind, um einen Markt zu organisieren, dem durch schnelle technologische Entwicklungen derzeit keine Grenzen gesetzt sind.“

Die beiden europäischen Verbände gehen davon aus, dass durch die verhinderte Einbeziehung des Glücksspiels in die Dienstleistungsrichtlinie der Sektor bis auf weiteres nur dem EG-Vertrag, vornehmlich den Artikeln 43 und 49 und deren Interpretation in der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterliegt.

Karin Riis-Jørgensen, Vorsitzende der Delegation der dänischen Liberalen im Europäischen Parlament und Vizepräsidentin der ALDE-Gruppe (Liberale), weist darauf hin, dass „dieser Ausschluss die bereits jetzt alarmierend hohe Zahl der Gerichtsverfahren und Klagen gegen die Europäische Kommission deutlich steigern wird. Die Kommission muss nun Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um die rechtliche Situation in diesem Sektor zu klären. Es sollten dringend entsprechende Schritte unternommen werden.“

Die Remote Gambling Branche (Wetten über Internet, Telefon, TV, Radio usw.) wird auch nach dieser Entscheidung nicht untätig bleiben und die strikte Einhaltung der Vertragsvorschriften in Bezug auf das Glücksspiel energisch vorantreiben.

Da das Glücksspiel von der Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen ausgeschlossen ist, sind die EBA und die RGA darüber hinaus der Meinung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, auf EU-Ebene spezifische Regelungen zu übernehmen. Solche Regelungen würden zur langfristigen und nachhaltigen Lösung verschiedener Probleme auf wirtschaftlicher Ebene, aber auch zur Prävention von Spielsucht und kriminellem Missbrauch, beitragen. Beide Verbände sind der festen Überzeugung, dass es sehr bedauerlich wäre, wenn die EU in dieser Sache nicht schnell die Initiative ergreifen würde, da dies Verbraucherschutz, Arbeitsplätze und Erträge in den EU-Mitgliedstaaten gefährden könnte.

Clive Hawkswood, Vorstandsvorsitzender der RGA, betont: “Eine solche Initiative sollte auf den Ergebnissen der Studie des Swiss Institute of Comparative Law basieren, die in den nächsten Monaten vorgestellt wird. Wir ersuchen die Kommission, nach Veröffentlichung der Studie bald möglichst einheitliche, mit dem EU-Recht konforme Regelungen vorzuschlagen.“

Straßburg, den 16. Februar 2006